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Preissteigerung bei Immobilien

Die Preissteigerung bei Immobilien setzt sich fort: Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 3. Quartal 2025 um durchschnittlich 3,3 % gegenüber dem 3. Quartal 2024 gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, verzeichneten die Wohnimmobilienpreise damit bereits zum vierten Mal in Folge einen Anstieg gegenüber dem jeweiligen Vorjahresquartal. Gegenüber dem Vorquartal erhöhten sich die Preise zudem um 1,0 %.

Preisanstiege gegenüber dem Vorjahresquartal in allen Regionen

Die Preissteigerung bei Immobilien zeigte sich im 3. Quartal 2025 in allen Regionen Deutschlands. Wohnimmobilien kosteten bundesweit im Durchschnitt mehr als im Vorjahresquartal. Auch gegenüber dem 2. Quartal 2025 stiegen die Preise in den meisten Regionen weiter an.

Ein- und Zweifamilienhäuser verteuerten sich gegenüber dem Vorjahresquartal am stärksten in städtischen Kreisen (+3,6 %) sowie in kreisfreien Großstädten (+3,5 %). In dünn besiedelten ländlichen Kreisen legten die Preise für diese Immobilienart um 3,2 % zu. Eigentumswohnungen wurden insbesondere in städtischen Kreisen (+4,7 %) und in kreisfreien Großstädten (+5,0 %) deutlich teurer. In dünn besiedelten ländlichen Kreisen stiegen die Preise für Eigentumswohnungen um durchschnittlich 2,6 %, während in dicht besiedelten ländlichen Kreisen ein Plus von 5,5 % zu verzeichnen war (+1,1 % bei Ein- und Zweifamilienhäusern).

In den sieben größten Städten Deutschlands – Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf – erhöhten sich die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser um 2,7 % und für Eigentumswohnungen um 2,8 % gegenüber dem Vorjahresquartal.

Im Vergleich zum Vorquartal fiel der Preisanstieg für Ein- und Zweifamilienhäuser in kreisfreien Großstädten mit +1,0 % am höchsten aus. Eigentumswohnungen verteuerten sich mit durchschnittlich +3,1 % am stärksten in dicht besiedelten ländlichen Kreisen. Rückläufige Preise wurden hingegen bei Ein- und Zweifamilienhäusern in dicht besiedelten ländlichen Kreisen (-0,5 %) sowie bei Eigentumswohnungen in dünn besiedelten ländlichen Kreisen (-0,9 %) beobachtet.

Quelle: Destatis
Bildquelle: Destatis

Änderung der Bauwirtschaft 2026

Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Ab dem 12. Januar 2026 gilt § 17 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung. Damit wird ein vollständiges Verbot von Bleileitungen sowie bleihaltigen Teilstücken in Trinkwasserinstallationen wirksam. Bestehende Leitungen müssen bis zu diesem Stichtag ausgetauscht und der Austausch entsprechend dokumentiert werden.

Für Wasserversorger ergeben sich erweiterte Pflichten zur Risikobewertung und zum Risikomanagement. Zudem werden die Überwachungs- und Analyseanforderungen um zusätzliche chemische Parameter ergänzt, darunter unter anderem PFAS, Bisphenol A und Microcystin-LR.

Darüber hinaus sollen Daten zur Legionellenbelastung in Trinkwasserinstallationen künftig zentral beim Umweltbundesamt erfasst und ausgewertet werden.

Mietrecht Energie / Modernisierung (GEG i. V. m. BGB §§ 555b ff.)

Ab 2026 greifen die neuen Vorgaben zu energetischen Modernisierungen und Heizungsanlagen. Vermieterinnen und Vermieter sind bei Modernisierungsmaßnahmen verpflichtet, die im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung vorgesehenen Heizsysteme umzusetzen, was insbesondere den Austausch bestehender Heizungen betreffen kann.

Zugleich gelten neue Regelungen zur Kostenumlage bei energetischen Modernisierungen: Fördermittel sind vorab von den umlagefähigen Kosten abzuziehen, zudem ist die Umlage auf die Miete auf 10 % der Kosten begrenzt und zeitlich auf sechs Jahre beschränkt.

BauTurbo (§ 246e BauGB)

Die befristete Sonderregelung des sogenannten „BauTurbo“ ist seit dem 30. Oktober 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2030. Sie gewinnt damit auch für das Jahr 2026 besondere Bedeutung.

Ziel der Regelung ist es, den Wohnungsbau deutlich zu beschleunigen. Kommunen erhalten die Möglichkeit, Baurecht in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren zu schaffen. Dazu können sie unter anderem von den üblichen Anforderungen der Bauleitplanung abweichen, um dringend benötigten Wohnraum schneller realisieren zu können.

Gefahrstoffverordnung – Novelle vom 19. Dezember 2025 (u. a. §§ 11a, 15c, 17 ff.)

Mit Wirkung für das Jahr 2026 ist die Novelle der Gefahrstoffverordnung umzusetzen. Zentrales Element ist die Einführung eines risikobasierten Asbestregimes, das den Umgang mit asbesthaltigen Materialien neu regelt.

Für Betriebe mit hohem Asbestrisiko wird eine behördliche Zulassungspflicht eingeführt (§ 11a Abs. 3). Zudem unterliegen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten künftig erweiterten Anzeige- und Genehmigungspflichten (§ 11a Abs. 4 ff.). Für den Nachweis der erforderlichen Qualifikationen und Maßnahmen gilt eine Übergangsfrist bis zum 19. Dezember 2026.

Darüber hinaus bringt die Novelle zusätzliche Verpflichtungen mit sich, darunter verschärfte Bußgeldtatbestände sowie erweiterte Anforderungen an Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung.

Geplantes Gebäudemodernisierungsgesetz – Novelle des GEG

Für das Jahr 2026 ist eine umfassende Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geplant. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll bis Februar 2026 vorgelegt werden.

Kern der Reform ist die grundlegende Überarbeitung des bestehenden GEG sowie dessen Umbenennung in „Gebäudemodernisierungsgesetz“. Im Zuge dessen soll insbesondere die bislang geltende 65-Prozent-Vorgabe für den Einsatz erneuerbarer Energien bei neuen Heizungsanlagen (GEG §§ 71–71k) überprüft und praxisnäher ausgestaltet werden. Ziel der Novelle sind eine größere Technologieoffenheit sowie spürbare finanzielle Entlastungen für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer.

Gerichtsurteile zu Heiligabend

In der Zeit zwischen den Jahren geht es nicht immer nur ruhig und besinnlich zu. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat hierzu mehrere Gerichtsurteile rund um die Themen Weihnachten und Silvester zusammengestellt.

Landgericht Oldenburg, Az. 13 O 3296/10:
Auch bei einem Christbaum, der bereits seit 18 Tagen im Wohnzimmer steht, dürfen Kerzen angezündet werden. Dies stellt weder ein besonders ungewöhnliches Verhalten noch grobe Fahrlässigkeit dar. Nach einem Brand, bei dem das Wohnhaus vollständig zerstört wurde, kürzten weder die Wohngebäude- noch die Hausratversicherung den Leistungsanspruch der Betroffenen. Zwar sei es fehlerhaft gewesen, die Terrassentür zu öffnen, um den brennenden Christbaum ins Freie zu ziehen, doch sei dieses Verhalten aufgrund der Ausnahmesituation nachvollziehbar. Die dadurch entstehende Frischluftzufuhr habe den Brand jedoch zusätzlich angefacht

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. I-22 U 137/21:
Weihnachtsbäume, die im Freien aufgestellt werden, müssen jederzeit ausreichend standsicher sein. Andernfalls liegt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte in seinem Urteil klar, dass ein im Ständer befestigter Baum bestimmten Windlasten standhalten muss. In dem konkreten Fall war am 24. Dezember ein rund sechs Meter hoher Christbaum in der Innenstadt umgestürzt und hatte eine Kurierfahrerin schwer verletzt. Die gemessene Windstärke von 8,8 Beaufort (stürmischer Wind) hätte die Konstruktion nach Auffassung des Gerichts jedoch aushalten müssen, weshalb der Verunglückten Schadensersatz zugesprochen wurde.

Landgericht Frankfurt, Az. 2-11 S 283/04:
Auch beim Abbrennen von Wunderkerzen ist besondere Vorsicht geboten, da die sprühenden Funken leicht entzündliche Gegenstände in Brand setzen können. Wer es zulässt, dass sich Kleinkinder in einer beheizten Wohnung mit einer Wunderkerze einem bereits angetrockneten Christbaum nähern, haftet für die daraus entstehenden Schäden. In dem entschiedenen Fall wurde das gesamte Wohnhaus durch einen Brand erheblich beschädigt.

Quelle: LBS
Bildquelle: OpenAI

Baumängel

Das Mängelaufkommen beim privaten Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern bleibt hoch. Das zeigt die aktuelle Studie zur Bauqualität und zu Baumängeln des Bauherren-Schutzbundes e. V. (BSB) in Kooperation mit dem Institut für Bauforschung e. V. (IFB). Grundlage der Untersuchung sind rund 700 baubegleitende Qualitätskontrollen, die der BSB zwischen 2020 und 2024 an 100 exemplarischen Bauvorhaben durchgeführt hat.

Im Durchschnitt traten während der Bauphase etwa 25 Baumängel pro Projekt auf. Bei der Schlussabnahme kamen weitere 6 Mängel hinzu – insgesamt also 31 Baumängel je Bauvorhaben. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 lag dieser Wert noch bei rund 29.

Innenausbau bleibt größtes Problemfeld

Die aktuelle Studie zeigt deutlich: Vor allem im Innenausbau – etwa bei Estrich- und Putzarbeiten – treten besonders viele Baumängel auf. Mit einem Anteil von 22 Prozent ist dieser Bereich der größte Verursacher im gesamten Bauprozess.

Auch bei Abdichtung und Dämmung, im Rohbau sowie an Fenstern und Türen bestehen weiterhin erhebliche Qualitätsdefizite. Bei jedem zweiten Bauvorhaben wurden selbst bei der Schlussabnahme noch Baumängel festgestellt.

Systematische Analyse bringt klare Erkenntnisse zu Baumängeln

Die aktuelle Studie liefert eine systematische Analyse der Bauqualität und beleuchtet unter anderem Zeitpunkt, Häufigkeit und Intensität der Qualitätskontrollen sowie Art und Umfang der festgestellten Baumängel.

Auffällig ist: Die Zahl der Baumängel steigt im Verlauf des Bauprozesses kontinuierlich an – von wenigen, aber teilweise gravierenden Beanstandungen zu Baubeginn bis hin zu einem deutlichen Anstieg in der Ausbauphase.

Quelle: Bauherrenschutzbund e.V.
Bildquelle: Foto von Marija Zaric auf Unsplash

Klettsystem am Bau

Ein interdisziplinäres Forschungsteam der TU Graz hat im Projekt ReCon gemeinsam mit Partnerunternehmen ein innovatives Klettsystem für den Bau entwickelt. Mit diesem System lassen sich verschiedene Bauteile einfach und stabil miteinander verbinden – und bei Bedarf wieder voneinander lösen.

Besonders praktisch ist das Klettsystem für Gebäude, wenn Bauteile unterschiedliche Lebensdauern haben. Während herkömmliche, dauerhafte Verbindungen einen Austausch erschweren, ermöglicht das neue System einen schnellen und flexiblen Austausch, ohne dass Materialien beschädigt werden.

Nachhaltiger Austausch von Bauteilen dank Klettsystem

Für die Entwicklung des Klettsystems verfolgte das Forscherteam zwei Ansätze: Einerseits wurden industrielle Klettkomponenten auf Beton- und Holzteile aufgebracht, andererseits entstanden eigene Klett-Elemente aus Beton, Holz und Papierwerkstoffen.

Im Projekt ReCon arbeiteten mehrere Institute der TU Graz eng mit den Unternehmen Axtesys und NET-Automation zusammen. Gefördert wurde die Forschung von der FFG.

Das entwickelte Klettsystem für den Innenbereich funktioniert wie ein klassischer Klettverschluss – nur deutlich größer. Damit können etwa nichttragende Holz- oder Gipswände sowie andere Bauteile flexibel ausgetauscht werden.

Die Technik basiert auf speziellen Haken oder pilzförmigen Köpfen an den Enden der Bauteile, die sich in ein passendes, 3D-gedrucktes Gegenstück einhaken. Tests zeigen, dass die Haftkraft des Klettsystems fast an industrielle Lösungen herankommt. In Zukunft soll die Stabilität durch Verfahren wie Spritzguss oder Metallstanzung noch weiter steigen.

Bildquelle: IAT – TU Graz
Quelle: TU Graz

Immobilienpreise steigen

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sind die Preise für Immobilien in Deutschland im zweiten Quartal 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um durchschnittlich 3,2 % gestiegen. Damit verzeichnen die Immobilienmärkte bereits das dritte Quartal in Folge einen Anstieg gegenüber dem jeweiligen Vorjahresquartal. Auch im Vergleich zum ersten Quartal 2025 legten die Immobilienpreise um 1,1 % zu.

Eigentumswohnungen

Eigentumswohnungen waren im zweiten Quartal 2025 in allen Regionen Deutschlands teurer als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Damit setzt sich der Aufwärtstrend am Immobilienmarkt fort. Auch die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser – ebenfalls eine wichtige Kategorie der Wohnimmobilien – sind in den meisten Regionen gestiegen.

In den sieben größten Städten Deutschlands (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf) erhöhten sich die Preise für Eigentumswohnungen um 2,4 % gegenüber dem Vorjahresquartal und um 0,3 % im Vergleich zum ersten Quartal 2025.
In kreisfreien Großstädten außerhalb dieser Metropolen verteuerten sich die Immobilien im Jahresvergleich um 5,0 % und gegenüber dem Vorquartal um 1,3 %.
Auch in dünn besiedelten ländlichen Regionen mussten Käufer für Eigentumswohnungen 3,6 % mehr zahlen als im Vorjahresquartal – ein ebenso deutlicher Anstieg von 3,6 % im Vergleich zum Vorquartal.

Ein- und Zweifamilienhäuser

Auch die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser, die einen wesentlichen Teil des deutschen Immobilienmarkts ausmachen, stiegen in den meisten Regionen weiter an. In dünn besiedelten ländlichen Kreisen erhöhten sich die Preise um 2,8 % im Jahresvergleich und um 1,3 % gegenüber dem Vorquartal.
In kreisfreien Großstädten außerhalb der sieben größten Metropolen legten die Preise um 3,9 % gegenüber dem Vorjahresquartal und um 1,6 % zum ersten Quartal 2025 zu.
Lediglich in den sieben größten Städten Deutschlands verzeichneten Immobilien einen leichten Rückgang von 0,2 % im Vergleich zum zweiten Quartal 2024, während sie gegenüber dem Vorquartal um 0,2 % zulegten.

Quelle: Destatis
Bildquelle: Bildquelle: Foto von Wesley Tingey auf Unsplash

Lebensdauer Solarmodulen

Seit dem Jahr 2000 untersucht das National Renewable Energy Laboratory (NREL), eine Einrichtung des US-Energieministeriums, wie sich die Lebensdauer von Solarmodulen im realen Einsatz entwickelt. Der aktuelle Bericht zeigt beeindruckende Fortschritte: Im Vergleich zu frühen Modellen hat sich die Haltbarkeit mindestens verdoppelt.

Für die Analyse wurden Daten aus mehreren tausend Solaranlagen weltweit und rund 50.000 in den USA installierten Systemen ausgewertet. Das Ergebnis: Die Solarmodule verlieren im Durchschnitt lediglich 0,5 Prozent Leistung pro Jahr, während Komplettausfälle extrem selten sind – nur etwa eines von 2.000 Modulen fällt jährlich vollständig aus.

Unterschiede bei den Herstellern

Die Unterschiede zwischen den Herstellern sind dennoch deutlich. So zeigen Langzeittests, die seit 2016 laufen, dass Module von Mission Solar, LG oder Longi mit einer Verschlechterung von weniger als 0,25 Prozent pro Jahr glänzen. Ganz anders dagegen Sunpreme-Module, die mit 2 Prozent Leistungsverlust jährlich zu den Schlusslichtern zählen. Über einen Zeitraum von 50 Jahren behalten die besonders langlebigen Modelle fast 90 Prozent ihrer ursprünglichen Leistung, während bei einer Minderung von 2 Prozent schon nach 11 Jahren weniger als 80 Prozent erreicht werden. Bei den im Durchschnitt gemessenen 0,5 Prozent liegt die Restleistung nach 25 Jahren immerhin noch bei knapp 88 Prozent – ein wichtiger Faktor für die Lebensdauer von Solarmodulen.

Haltbarkeit unterliegt mehreren Faktoren

Warum sich die Haltbarkeit unterscheidet, liegt an mehreren Faktoren. Entscheidend ist die Qualität des Halbleitermaterials und wie gut es durch Glas und Schutzschichten vor Umwelteinflüssen abgeschirmt ist. Auch eine anfängliche, aber einmalige Leistungseinbuße von 1 bis 3 Prozent in den ersten Betriebsstunden spielt eine Rolle. Hinzu kommen klimatische Bedingungen: In heißen Regionen altern Solarmodule deutlich schneller als in gemäßigten Zonen. Wind, Schnee oder auch häufige Reinigungen können die Oberflächen zusätzlich belasten und so die Lebensdauer verkürzen.

Schon 2017 kam das NREL zu dem Schluss, dass eine Haltbarkeit von rund 30 Jahren im Außeneinsatz realistisch ist und Garantiezeiten von 25 Jahren gerechtfertigt sind. Doch erst durch Langzeitmessungen über viele Jahre hinweg ließ sich der tatsächliche Leistungsabfall zuverlässig erfassen.

Quelle: NREL
Bildquelle: Foto von Evgeniy Alyoshin auf Unsplash

Bauturbo

Am Juni 2025 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen. Ziel des Bauturbo ist es, Baurecht zu vereinfachen, kommunale Entscheidungsfreiheit zu stärken und zügig mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Finanzminister Lars Klingbeil und Bundesbauministerin Verena Hubertz (beide SPD) präsentierten den Entwurf direkt auf einer Baustelle in Berlin – als Zeichen für konkretes Handeln. Die Bundesregierung erwartet durch die Maßnahmen eine jährliche Entlastung von über 2,5 Mrd. Euro für Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft.

Zentrale Elemente des Gesetzes:

  • Bau-Turbo (§ 246e BauGB neu):
    Kommunen können bis 31.12.2030 in bestimmten Gebieten von bauplanungsrechtlichen Vorgaben abweichen. Neue Wohnungen dürfen dann nach nur zwei Monaten geprüft und genehmigt werden – auch ohne Bebauungsplan. Dies gilt für Neubau, Umbau oder Umnutzung.
  • Nachverdichtung erleichtert (§ 31 Abs. 3 BauGB):
    Auch im Geltungsbereich eines Bebauungsplans darf künftig mehr Wohnbebauung realisiert werden – z. B. durch Aufstockung, Bauen in zweiter Reihe oder Anbauten.
  • Wohnbau im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Abs. 3b BauGB):
    Dort können künftig auch Gebäude entstehen, die sich nicht exakt in die Umgebung einfügen – ein Hebel für innerstädtischen Wohnraum.
  • Öffnung des Außenbereichs:
    In eng begrenztem Umfang darf künftig auch am Siedlungsrand gebaut werden – vorausgesetzt, Umwelt- und Flächensparziele werden eingehalten.
  • Innovative Lösungen für lärmsensible Lagen:
    Kommunen können beim Aufstellen von Bebauungsplänen flexibler mit Immissionsschutz umgehen, um auch in gemischten Quartieren (z. B. neben Gewerbe) neuen Wohnraum zu schaffen.
  • Verlängerung des Umwandlungsschutzes:
    Mietwohnungen in angespannten Märkten dürfen auch weiterhin nicht einfach in Eigentumswohnungen umgewandelt werden – eine Schutzmaßnahme gegen Verdrängung.
  • Kommunale Selbstverwaltung gestärkt:
    Die Entscheidungshoheit bleibt bei den Gemeinden. Sie wählen selbst, ob sie den Bau-Turbo einsetzen. Die Länder können weiterhin Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen und dadurch zusätzliche Instrumente wie Baugebote oder Vorkaufsrechte aktivieren.

Quelle: BMWSB

Stimmung Wohnungsbau

Im Mai 2025 hat sich die Stimmung im Wohnungsbau weiter verbessert. Der ifo-Geschäftsklimaindex kletterte von -37,2 auf -31,5 Punkte – ein deutliches Zeichen für zunehmenden Optimismus in der Branche. Sowohl die aktuelle Geschäftslage als auch die Erwartungen der Unternehmen entwickelten sich spürbar positiv.
„Die Unternehmen im Wohnungsbau schöpfen vorsichtig neue Zuversicht“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo-Umfragen. „Die Stimmung hellt sich weiter auf – auch wenn der Weg zur vollen Erholung noch bevorsteht.“

Die Auftragslage bleibt zwar herausfordernd, doch zeigt sich auch hier Stabilität: 51 % der Unternehmen berichteten von Auftragsmangel – nahezu unverändert gegenüber April (51,2 %). Besonders erfreulich ist der Rückgang bei den Stornierungen: Nur noch 8,6 % der Firmen meldeten im Mai abgesagte Projekte, nach 10,4 % im Vormonat.

Ein weiterer Lichtblick ist die gestiegene Zahl an Baugenehmigungen im ersten Quartal. „Das ist ein ermutigendes Signal“, so Wohlrabe. „Ob die Trendwende gelingt, hängt nun davon ab, ob der angekündigte Wohnungsbau-Turbo der neuen Bundesregierung zündet – die Voraussetzungen sind jedenfalls vielversprechend.“

Quelle: ifo

Neues Bauen

Mehr als 800 Teilnehmende sowie über 120 Expertinnen und Experten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Baupraxis machten den „Baustellendialog“ von Neues Bauen – 80 Sekunden am 24. und 25. Juni 2025 in der Berliner MaHalla zu einem eindrucksvollen Signal: Für mehr Tempo, bessere Zusammenarbeit und bezahlbares Bauen in Deutschland.

Gebäudetyp E – der neue Standard

Ein wichtiger Meilenstein für kostengünstigen Wohnraum ist erreicht: Der erste skalierbare Gebäudetyp E steht in den Startlöchern. Beim Summit unterzeichneten die Netzwerkpartner Buwog, Goldbeck, Vonovia, Schüco und E.ON eine Vereinbarung zur gemeinsamen Umsetzung. In Bochum entsteht nun das erste Pilotgebäude – mit hoher Prozess- und Betriebseffizienz.

Das Ziel: den Gebäudetyp E bundesweit zur Anwendung zu bringen – als Modell für beschleunigtes, wirtschaftliches und gleichzeitig zukunftsfähiges Bauen. Die Vorteile liegen auf der Hand: kurze Planungs- und Bauzeiten, niedrigere Baukosten, standardisierte Abläufe – und damit ein wirkungsvolles Instrument für mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland.

Praxisnahe Lösungen

Drei Taskforces des Netzwerks Neues Bauen – 80 Sekunden arbeiten bereits mit Hochdruck an Lösungen für die drängendsten Herausforderungen der Branche. Ein Highlight des Summits war die exklusive Potenzialstudie zum seriellen Dachaufbau, die über 270.000 neue Wohnungen auf bestehenden Gebäuden identifiziert – ermittelt mithilfe künstlicher Intelligenz, die mehr als 22 Millionen Objekte ausgewertet hat.

Auch wirtschaftspolitisch bieten sich konkrete Hebel: Die von Ökonom Prof. Dr. Dr. Bert Rürup geleitete Wachstumsinitiative Wohnungsbau zeigte, dass bereits die Realisierung genehmigter, aber noch nicht gebauter Projekte kurzfristig ein zusätzliches Wirtschaftswachstum von 0,5 % ermöglichen könnte – ein starkes Argument für beschleunigtes Handeln.

Zu den Mitgliedern der Taskforces gehören unter anderem:
Prof. Dr. Ing-habil. Christoph van Treeck (RWTH Aachen), Dr. Birgit Guhse (Arcadis), Dr. Daniel Schubert (Westenergie), Alexander Rychter (GdW), Matthias Günther (Pestel-Institut), Uwe Eichner (VIVAWEST), Jörn-Michael Westphal (ProPotsdam GmbH), Prof. Dr. Bert Rürup, Prof. Michael Voigtländer (IW), Robert Kroth (Neues Bauen – 80 Sekunden) und Christoph Heidenreich (Stadtbaurat Gelsenkirchen).
(Foto: Christian Wyrwa)

Ob KI-gestützte Baustellenplanung, digitale Quartierslösungen oder zirkuläre Materialsysteme – die MaHalla wurde für zwei Tage zum lebendigen Innovationslabor. Der direkte Austausch zwischen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Startups bot nicht nur wertvolle Impulse, sondern auch konkrete Anstöße zur Umsetzung.

Quelle: Neues Bauen – 80 Sekunden
Bildquelle: Foto von Andrew Whitmore auf Unsplash