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Wohnfläche gestiegen

Laut dem Zensus 2022 gab es in Deutschland am 15. Mai 2022 etwa 43,1 Millionen Wohnungen, das sind 2,5 Millionen mehr als beim Zensus 2011. Die durchschnittliche Wohnfläche pro Wohnung ist auf 94 m² gestiegen, was einen Anstieg von 3,0 m² im Vergleich zu 2011 bedeutet. Bundesweit liegt die durchschnittliche Nettokaltmiete bei 7,28 Euro pro Quadratmeter. Die höchsten Nettokaltmieten in Großstädten finden sich in München, Frankfurt am Main, Stuttgart und Heidelberg.

Die Zahl der Wohnungen aus der Gebäude- und Wohnungszählung beträgt 43,1 Millionen und entspricht somit weitgehend der Zahl der Wohnungen aus der Bestandsfortschreibung vom 31. Dezember 2021 (43,08 Millionen Wohnungen). Seit dem vorherigen Zensus 2011 ist die Zahl der Gebäude mit Wohnraum deutschlandweit um 1,0 Millionen gestiegen, was einem Zuwachs von 2,5 Millionen Wohnungen entspricht.

Die durchschnittliche Wohnfläche pro Wohnung hat sich seit dem Zensus 2011 auf 94,4 m² (+3,0 m²) erhöht. In den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen stieg die Wohnfläche mit jeweils etwa 5 m² stärker an als in den westdeutschen Ländern (Zuwachs etwa 3 m²) oder in den Stadtstaaten Hamburg und Berlin (Zuwachs unter 1 m²).

Quelle: Zensus
Bildquelle: Foto von Kirill auf Unsplash

Abschreibung für Immobilien

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Wachstumschancengesetzes vorgeschlagen, rückwirkend zum 1. Oktober eine degressive Abschreibung (Degressive AfA) für neu errichtete Wohngebäude einzuführen. Dieser Schritt soll dazu beitragen, die Bau- und Immobilienbranche zu stabilisieren und den Wohnungsbau in Deutschland voranzutreiben. Die degressive AfA ermöglicht eine schnellere Refinanzierung von Investitionen und schafft Anreize für Investitionen in Immobilien. Sie ergänzt die Erhöhung der linearen AfA von zwei auf drei Prozent.

Hier ist eine Zusammenfassung der degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung):

  1. Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute oder im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
  2. Im ersten Jahr können fünf Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils fünf Prozent des Restwerts steuerlich geltend gemacht werden.
  3. Es besteht die Möglichkeit, von der degressiven AfA zur linearen AfA zu wechseln.
  4. Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 (6-Jahres-Zeitraum) liegen.
  5. Entscheidend für die Gewährung der degressiven AfA ist nicht mehr der Bauantrag, sondern der angezeigte Baubeginn.
  6. Beim Erwerb einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.
  7. Die degressive AfA kann mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau kombiniert werden. Begünstigt werden Neubauten mit dem energetischen Gebäudestandard EH40/QNG und einer Baukostenobergrenze von 5.200 Euro pro Quadratmeter.
  8. Die Bedingungen für die genannte Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau wurden mit dem Wachstumschancengesetz verbessert: Der Anwendungszeitraum für Neubauten wurde bis Ende September 2029 verlängert, die Baukostenobergrenze wurde von 4.800 Euro pro Quadratmeter auf 5.200 Euro pro Quadratmeter erhöht, und die begünstigten Herstellungs- oder Anschaffungskosten wurden von 2.500 Euro pro Quadratmeter auf 4.000 Euro pro Quadratmeter angehoben.

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Bildquelle: Foto von JESHOOTS.COM auf Unsplash

Preisanstieg der Immobilien

Das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) analysiert die Entwicklung der Immobilienpreise in Deutschland und prognostiziert, in welchen Regionen bis 2035 ein realer Preisanstieg am wahrscheinlichsten ist.

Preisanstieg von der Lage abhängig

Im vergangenen Jahr sind die Preise für Eigentumswohnungen in vielen Gebieten gesunken. Auch in den nächsten 11 Jahren wird in mehreren Regionen Deutschlands voraussichtlich ein weiterer Preisrückgang erwartet: In etwa 40% der insgesamt 400 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte werden die Preise für Eigentumswohnungen real sinken und bis 2035 mindestens 2% unter dem heutigen Niveau liegen. In jedem achten Gebiet stagnieren die Preise und schwanken jährlich zwischen -0,15% und +0,15%. Dies entspricht einer absoluten realen Preisveränderung von +1,8% bis -1,8% im Vergleich zu heute.

Dennoch wird es auch in den kommenden Jahren Regionen auf dem deutschen Immobilienmarkt geben, in denen Immobilienbesitzer mit einem Wertzuwachs rechnen können. In fast der Hälfte der Regionen (47%) wird bis 2035 ein realer Anstieg der Kaufpreise um mehr als 0,15% pro Jahr prognostiziert. Diese Preiszuwächse werden vor allem in weiten Teilen des südlichen und nordwestlichen Raums, den sieben größten Metropolen (Big 7) und deren Umland sowie in weiteren Großstädten und Ferienregionen erwartet. Leicht sinkende oder stagnierende Preise werden in ländlichen Gebieten im westlichen Mitteldeutschland vorhergesagt. Stärkere Preiseinbrüche prognostizieren die Experten für ländliche Regionen der ostdeutschen Bundesländer abseits der Großstädte und des Großraums Berlin.

Reales durchschnittliches Preiswachstum pro Jahr in Prozent

Rang   Stadt               Preistrend pro Jahr

1          München                    1,84%

2          Frankfurt am Main      1,67%

3          Köln                             1,43%

4          Berlin                          1,31%

5          Düsseldorf                  0,80%

6          Stuttgart                     0,73%

7          Hamburg                    0,43%

Die Big 7 und ihr Umland bleiben für Selbstnutzer und Anleger weiterhin attraktiv, nicht zuletzt aufgrund der erwarteten Bevölkerungszuwächse. Die Wissenschaftler prognostizieren für Frankfurt am Main einen Zuwachs von rund 4,8% bis 2035. Für Berlin werden Erwartungen von etwa 3,8% genannt, gefolgt von Hamburg mit gut 3,3% und Stuttgart mit 2,6%. Neben der demografischen Entwicklung werden auch die erwarteten Einkommenszuwächse die Kaufpreise antreiben. Das verfügbare Einkommen der Haushalte wird in allen sieben Metropolen bis 2035 real steigen. Die stärksten Zuwächse erwarten die Fachleute in München mit 2,7% und in Frankfurt mit 2,5% pro Jahr. Für Berlin berechnen die Experten Einkommenszuwächse von 1,7% pro Jahr.

Quelle: Postbank
Bildquelle: Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG

Aufschwung in den Städten

Laut einer Prognose wird die Bevölkerung in Deutschland bis 2040 bundesweit nur minimal wachsen. Der „Wegweiser Kommunen“ der Bertelsmann Stiftung sagt voraus, dass in 16 Jahren etwa 0,6 Prozent mehr Menschen in der Bundesrepublik leben werden. Der Aufschwung wird vor allem westliche Städte treffen.

Allerdings verteilt sich diese Entwicklung sehr unterschiedlich auf die einzelnen Bundesländer. Während das Saarland und die östlichen Bundesländer mit Bevölkerungsrückgängen rechnen müssen, prognostizieren die Verfasser für die anderen Länder ein Wachstum.

Zunahme in Städten, aber nicht im Osten
Demnach wird die Bevölkerungszahl im Vergleich zu 2020 in Sachsen-Anhalt um 12,3 Prozent zurückgehen, in Thüringen um 10,9 Prozent und in Mecklenburg-Vorpommern um 7,3 Prozent. Sachsen wird laut Berechnung einen Rückgang von 5,7 Prozent verzeichnen, während in Brandenburg ein Rückgang um 2,4 Prozent erwartet wird. Allerdings ist auch das im Westen gelegene Saarland mit einem prognostizierten Rückgang der Bevölkerung um 5,3 Prozent stark betroffen.

Ganz anders ist die Situation in den Metropolen und Ballungsgebieten: Für das Bundesland Berlin wird bis 2040 ein Zuwachs von 5,8 Prozent prognostiziert. Auch Baden-Württemberg mit einem Plus von 4,6 Prozent und Bayern mit einem Zuwachs von 4,4 Prozent werden laut den Berechnungen in den nächsten 20 Jahren deutlich wachsen. Im Stadtstaat Hamburg wird nach den Berechnungen mit einer Zunahme der Bevölkerung um 3,5 Prozent bis 2040 gerechnet.

Die Stiftung hat die Berechnungen für alle Kommunen in Deutschland mit mehr als 5.000 Einwohnern durchgeführt, was 3.063 Gemeinden entspricht und in denen 89,6 Prozent der Bevölkerung leben. Die Studie basiert auf Daten der Statistischen Bundes- und Landesämter. Daraus haben die Autoren bestimmte Annahmen für die Zukunft abgeleitet, insbesondere bezüglich Fortzugs- und Sterbewahrscheinlichkeiten sowie Geburtenraten.

Quelle: Wegweiser-Kommune
Bildquelle: Foto von Isaac Smith auf Unsplash

Baupreise gestiegen

Im Februar 2024 sind die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland im Vergleich zum Februar 2023 um 2,8 % gestiegen. Im November 2023, dem vorherigen Berichtsmonat der Statistik, war der Preisanstieg im Jahresvergleich noch bei 4,3 %. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) erhöhten sich die Baupreise im Februar 2024 gegenüber November 2023 um 1,2 %. Alle genannten Preisangaben beziehen sich auf Bauleistungen am Bauwerk einschließlich Mehrwertsteuer.

Preise für Rohbau und Ausbauarbeiten

Von Februar 2023 bis Februar 2024 stiegen die Baupreise für Rohbauarbeiten an Wohngebäuden um 0,4 %. Betonarbeiten und Mauerarbeiten machen den größten Anteil an den Rohbauarbeiten und am Gesamtindex für den Neubau von Wohngebäuden aus. Während Betonarbeiten im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 % günstiger waren, stiegen die Preise für Mauerarbeiten um 1,4 %. Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten verteuerten sich um 3,1 %, Erdarbeiten waren um 4,8 % teurer als im Februar 2023. Die Preise für Zimmer- und Holzbauarbeiten sind im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 % gesunken.

Die Preise für Ausbauarbeiten lagen im Februar 2024 um 4,7 % über denen des Vorjahresmonats. Unter den Ausbauarbeiten haben Tischlerarbeiten den größten Anteil am Baupreisindex für Wohngebäude und stiegen um 3,5 %. Bei Heizanlagen und zentralen Wassererwärmungsanlagen, wie beispielsweise Wärmepumpen, stiegen die Preise um 6,9 %, bei Nieder- und Mittelspannungsanlagen, wie Elektro-Warmwasserbereiter, um 7,3 %. Die Preise für Wärmedämm-Verbundsysteme nahmen um 3,5 % zu.

Quelle: Destatis
Bildquelle: Foto von Алекс Арцибашев auf Unsplash

Immobilienmarkt

Nach einem zweijährigen Rückgang der Preise für Wohneigentum zeigt sich nun eine Stabilisierung auf dem Immobilienmarkt. Im ersten Quartal 2024 stiegen die Angebotspreise für Bestandswohnungen in 14 der 15 größten deutschen Städte. Diese Entwicklung wird durch die 13. Ausgabe des immowelt Preiskompass für das erste Quartal 2024 belegt, in dem analysiert wurde, wie sich die Angebotspreise von Bestandswohnungen in den 15 deutschen Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern entwickelt haben.

Preisanstieg in Großstädten

Bei einem Blick auf die Kaufpreisentwicklung in den Metropolen zeigt sich eine klare Trendwende. Die Preise steigen wieder in der Mehrheit der Städte. In Köln stiegen die Preise im ersten Quartal 2024 um 2,75%, wobei Käufer derzeit durchschnittlich 4.634 Euro pro Quadratmeter für Wohneigentum zahlen müssen.

Auch in München verzeichnet man ein Wachstum von 2,4%. Dies markiert den ersten Anstieg der Preise in der bayerischen Landeshauptstadt seit zwei Jahren. Nachdem die Durchschnittspreise Ende 2023 erstmals seit langem wieder unter die 8.000-Euro-Marke gefallen waren, haben sie nun wieder dieses Niveau überschritten und liegen aktuell bei 8.076 Euro pro Quadratmeter.

Die Angebotspreise für Bestandswohnungen in Hamburg sind in den letzten drei Monaten um 1,5% gestiegen, wobei derzeit 5.948 Euro pro Quadratmeter verlangt werden. Die einzige Millionenstadt, in der die Kaufpreise im letzten Quartal gesunken sind, ist Berlin. Hier verzeichnete man einen Rückgang von 1,0% auf 4.926 Euro pro Quadratmeter.

Gesunkene Zinssätze plus angepasste Kaufpreise

Ein bedeutender Faktor für die verbesserte Erschwinglichkeit sind die jüngsten Zinsrückgänge. Im Oktober 2022 stieg der durchschnittliche Zinssatz für ein Baudarlehen mit einer 10-jährigen Sollzinsbindung erstmals seit rund 15 Jahren wieder auf 4,0% an und kletterte ein Jahr später sogar auf 4,2%. Bis März dieses Jahres sank der Durchschnittszins jedoch auf 3,6%. Dies, kombiniert mit den in den letzten zwei Jahren gesunkenen Kaufpreisen, führte zu spürbar niedrigeren monatlichen Rückzahlungskosten für Darlehen. Eine kürzlich veröffentlichte Analyse von immowelt, die die Veränderung der Annuitätenraten beim Kauf einer 75 m² großen Bestandswohnung untersuchte, zeigt dies deutlich. Die größte Ersparnis zeigt sich in München: Dort zahlen Käufer dank niedrigerer Preise und Zinsen aktuell 346 Euro pro Monat weniger als noch im Oktober 2022; in Frankfurt (-257 Euro), Stuttgart (-246 Euro), Köln (-164 Euro) und Hamburg (-154 Euro) fällt die Ersparnis ebenfalls signifikant aus.

Quelle: Immowelt
Bildquelle: Foto von Jakub Żerdzicki auf Unsplash

Wohnungssuche im Speckgürtel

Im Zuge der Wohnungssuche weichen Interessenten auf die Vororte der Metropolen aus, da die Mietpreise in den Innenstädten zu hoch sind. Dieser Trend ist besonders gefragten Städten deutlich zu beobachten.

Trend hat sich umgekehrt

Der aktuelle Trend hat nun auch den Markt für Mietwohnungen und -häuser erreicht. Laut einer Untersuchung suchten Anfang 2024 erstmals mehr Bewohner der sieben größten deutschen Metropolen in deren Vororten nach einer neuen Mietunterkunft (41,9 Prozent) als innerhalb der Stadtgrenzen (35,8 Prozent). Diese Ergebnisse stammen aus einer Studie des Immobilienportals ImmoScout24. Als Vororte gelten dabei alle Bezirke, die sich innerhalb eines Radius von bis zu 50 Kilometern um das Stadtzentrum erstrecken.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Situation umgekehrt. Anfang 2023 suchten 43,8 Prozent der Interessenten innerhalb der Stadtgrenzen, während nur 35 Prozent im Vorortbereich suchten. Laut ImmoScout24 handelt es sich dabei um die signifikanteste Veränderung innerhalb der letzten fünf Jahre.

Vier Städte, viermal Speckgürtel

Insbesondere in Berlin ist dieses Phänomen deutlich erkennbar. Innerhalb der letzten fünf Jahre ist der Anteil der Wohnungssuchenden in der Innenstadt um fast 20 Prozentpunkte gesunken. Anfang 2024 bezogen sich nur noch 43,1 Prozent aller Suchanfragen auf die Innenstadt. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 waren es noch über 62,4 Prozent.

In München richtet sich bereits jede zweite Suchanfrage (50,2 Prozent) auf den Vorortbereich. Im Gegensatz dazu ist der Anteil der Suchanfragen innerhalb der Stadt im Jahr 2024 erneut gesunken und liegt nun bei nur noch 28,2 Prozent. In Köln wird erstmals in diesem Jahr mehrheitlich im Vorortbereich gesucht, wobei 42,2 Prozent der Suchanfragen darauf entfallen. Lediglich 35,6 Prozent der Mietsuchenden konzentrieren sich auf den Innenstadtbereich.

In Stuttgart suchten lediglich 30,3 Prozent der Wohnungssuchenden nach Immobilien im Innenstadtbereich. Die Mehrheit (43,8 Prozent) konzentrierte sich hingegen auf den Vorortbereich. Zusätzlich fiel ein besonders hoher Anteil der Suchanfragen (17,2 Prozent) auf den ländlichen Raum, was 5,1 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt liegt.

Quelle: Tagesschau
Bildquelle: Foto von Florian Schmid auf Unsplash

Preisrückgang gestoppt

Der Preisrückgang auf dem Immobilienmarkt scheint gestoppt zu sein: Im vierten Quartal 2023 gab es wieder deutlich mehr Interessenten für Häuser und Wohnungen, was zu einem Anstieg bei den abgeschlossenen Kaufverträgen führte. Vor diesem Zeitpunkt waren die Immobilienpreise im Durchschnitt um etwa zehn Prozent gesunken, seit dem Höchststand im Sommer 2022. Die aktuelle Ausgabe des Wohnindexes des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) bestätigt, dass die Preise nun wieder steigen. Wohnungen verteuerten sich im Quartalsvergleich um 0,8 Prozent und Häuser um 0,6 Prozent. Obwohl die Preise immer noch unter dem Niveau von Ende 2022 liegen, zeigt der Trend nun wieder nach oben. In Großstädten und ihren Vororten stiegen die Wohnungspreise um etwa 1,1 Prozent.

Mieten ziehen deutlich an

Der knappe Wohnraum und die sinkende Anzahl an Neubauten verschärfen den Druck auf dem Mietmarkt. Im vierten Quartal 2023 stiegen die Mietpreise im Durchschnitt um 1,6 Prozent im Vergleich zum Vorquartal, und seit 2022 sind sie insgesamt um 8,7 Prozent gestiegen. Diese Zunahmen betreffen laut dem Institut alle deutschen Städte, sowohl in der Umgebung als auch in den Großstädten. Besonders deutlich sind die Anstiege in den sieben Metropolen: Im Vergleich zum Ende des vierten Quartals 2022 waren die Mieten in Berlin Ende des letzten Jahres um 9,2 Prozent, in Leipzig um 7,8 Prozent und in München um 7,3 Prozent gestiegen.

Seit dem ersten Quartal 2022 sind die Mieten in Berlin um 17 Prozent, in Leipzig um 12,2 Prozent und in München um 10,5 Prozent gestiegen, im Vergleich der zehn größten deutschen Städte. Aber auch in Köln stiegen sie mit 9,5 Prozent deutlich an. „Da Wohneigentum für die meisten aufgrund der hohen Zinsen unerreichbar scheint, wohnen immer mehr Menschen zur Miete – dieser Trend dürfte sich also fortsetzen“, so die Prognose.

Bildquelle: Foto von Tierra Mallorca auf Unsplash
Quelle: IW-Wohnindex

Betriebskostenspiegel 2022

Im Jahr 2022 mussten Mieter in Deutschland durchschnittlich 2,28 Euro pro Quadratmeter und Monat für Betriebskosten zahlen. Wenn man alle möglichen Arten von Betriebskosten mit ihren jeweiligen Einzelbeträgen zusammenrechnet, kann die sogenannte zweite Miete bis zu 2,87 Euro pro Quadratmeter und Monat betragen. Für eine Wohnung mit einer Fläche von 80 Quadratmetern würde dies bedeuten, dass bei Anfall aller Betriebskostenarten insgesamt 2.755,20 Euro für das Abrechnungsjahr 2022 aufgebracht werden müssten. Diese Zahlen stammen aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund auf Grundlage der bundesweiten Abrechnungsdaten des Jahres 2022 veröffentlicht hat.

Heiz- und Warmwasser

Im Abrechnungsjahr 2022 betrugen die durchschnittlichen Kosten für Heizung und Warmwasser 1,07 Euro pro Quadratmeter und Monat, wobei der Spitzenwert bei 1,82 Euro pro Quadratmeter und Monat lag. Diese Kosten werden durch verschiedene Faktoren beeinflusst, darunter klimatische Bedingungen, der energetische Zustand der Wohnung und erhebliche Preisunterschiede zwischen Heizöl, Gas und Fernwärme sowie zwischen den einzelnen Gas- und Fernwärmeversorgern.

Die steigenden Energiepreise haben bereits im Jahr 2022 Auswirkungen auf viele Mieter gehabt, die mit teils vierstelligen Nachzahlungsbeträgen konfrontiert wurden. Die immensen Erhöhungen der Energiekosten werden voraussichtlich jedoch noch stärker in der Abrechnung für das Jahr 2023 zu Buche schlagen, die den Mietern bis Ende des laufenden Jahres zugestellt werden muss. Trotz der Energiepreisbremsen im Jahr 2023 bleiben die Energiepreise hoch. Daher plädiert Melanie Weber-Moritz, die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, dringend für staatlich geförderte, sozialverträgliche Modernisierungsmaßnahmen, insbesondere für Gebäude, die sich in einem energetisch mangelhaften Zustand befinden. Dies sei besonders wichtig, da einkommensschwache Haushalte oft in schlecht gedämmten Wohnungen mit ineffizienten Heizungsanlagen leben und dementsprechend hohe Heizkosten tragen müssen.

Betriebskosten im Überblick

Gemäß der Betriebskostenverordnung können – sofern im Mietvertrag wirksam vereinbart – die folgenden Kosten in tatsächlich angefallener Höhe abgerechnet werden. Die angegebenen durchschnittlichen Vergleichswerte aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel beziehen sich auf Angaben pro Quadratmeter und Monat aus dem Abrechnungsjahr 2022:

  • Heizung und Warmwasser: 1,07 Euro (Bandbreite: 0,32 – 1,82 Euro)
  • Wasser/Abwasser: 0,27 Euro
  • Hauswart, nicht separat abgerechnet: 0,35 Euro
  • Hauswart, separat abgerechnet: 0,18 Euro
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen: 0,24 Euro
  • Gebäudereinigung: 0,20 Euro
  • Aufzug: 0,18 Euro
  • Grundsteuer: 0,17 Euro
  • Müllbeseitigung: 0,14 Euro
  • Gartenpflege: 0,13 Euro
  • Gemeinschaftsantenne und Kabelfernsehen: 0,11 Euro
  • Kosten der Beleuchtung: 0,05 Euro
  • Straßenreinigung: 0,03 Euro
  • Schornsteinreinigung: 0,03 Euro
  • Sonstige Kosten (Sauna, Dachrinnenreinigung u.ä.): 0,07 Euro

Quelle: Deutscher Mieterbund
Bildquelle: Deutscher Mieterbund

Gebäudeenergiegesetz

Am 1. November 2020 wurde das Gebäudeenergiegesetz eingeführt. Eine erste Überarbeitung, die ab dem 1. Januar 2023 gültig ist, führte zu einer Erhöhung des bisherigen Neubaustandards bezüglich des Jahres-Primärenergiebedarfs. Des Weiteren wurde durch eine zweite Novelle des Gesetzes der verbindliche Einsatz erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungen festgelegt. Diese konkreten Änderungen traten am 1. Januar 2024 in Kraft.

Wobei die Installation einer rein fossil betriebenen Gasheizung nach wie vor möglich ist, jedoch aufgrund steigender CO₂-Preise wirtschaftlich unvorteilhaft. Der Betrieb solcher Anlagen mit fossiler Energie wird nicht mehr unbegrenzt zulässig sein. Vor dem Einbau einer Verbrennungsheizung ist eine fachliche Beratung verpflichtend.

Wichtige Neuerungen und Maßnahmen

– Bei Neubauten müssen ab dem 1. Januar 2024 neu installierte Heizungen mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Der entscheidende Zeitpunkt dafür ist die Einreichung des Bauantrags.

– Die Weiternutzung und Reparatur funktionsfähiger Heizungen im Gebäudebestand sind zwar möglich, der Betrieb ist jedoch nach 2045 nicht mehr erlaubt.

– Die genannte Anforderung gilt für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken erst nach Ablauf der Fristen für die kommunale Wärmeplanung.

– Es besteht die Möglichkeit, beim Umstieg auf erneuerbare Energien zwischen verschiedenen Technologien zu wählen, darunter der Anschluss an Wärmenetze, Biomasseheizung, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Solarheizung oder Hybridheizung.

– H₂-taugliche Gasheizungen, die zu 100% auf Wasserstoff umgerüstet werden können (H₂-ready), sind zulässig, sofern ein rechtlich verbindlicher Investitions- und Umstellungsplan vorliegt und eine zukünftige Anbindung an ein Wasserstoffnetz gewährleistet ist.

– Alternativ können auch andere Heizungstechnologien genutzt werden, wenn rechnerisch mindestens 65% erneuerbare Energie für das Heizen nachgewiesen werden können.

Übergangsfristen und Ausnahmen

– Städte mit einer Einwohnerzahl von mehr als 100.000 müssen bis spätestens 30. Juni 2026 Wärmepläne entwickeln, während kleinere Gemeinden dies bis spätestens 30. Juni 2028 tun müssen.

– In besonders schwierigen oder wirtschaftlich ungünstigen Fällen können Härtefallregelungen bei den Landesbehörden beantragt werden.

– Neu installierte Heizungen in bestehenden Gebäuden müssen bis zu den genannten Terminen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen.

– Mieter sollen vor steigenden Mietkosten geschützt werden. Daher dürfen Vermieter nur bis zu 10% der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen, wobei staatliche Förderungen abgezogen werden. Die Modernisierungsumlage wird auf 50 Cent pro Monat und Quadratmeter begrenzt.

– Es gibt Übergangsfristen von 5 bis zu 13 Jahren, insbesondere wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz geplant ist oder Gasetagenheizungen ersetzt werden müssen.

Förderungen

– Es besteht die Möglichkeit einer Grundförderung von 30% der Investitionskosten pro Antragsteller.

– Bei der KfW wird es Ergänzungskredite für den Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen geben. Haushalte mit einem Jahreseinkommen bis 90.000 Euro erhalten diese Kredite zu vergünstigten Zinsen. Zusätzlich werden sonstige energetische Sanierungsmaßnahmen mit einem Investitionskostenzuschuss von 15% gefördert.

– Beim Austausch alter Heizungen kann ein zusätzlicher Geschwindigkeitsbonus von 20% bis zum Jahr 2028 vollständig in Anspruch genommen werden.

– Ein Innovationsbonus von 5% wird gewährt, wenn natürliche Kältemittel genutzt werden oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme in Wärmepumpen eingesetzt wird.

– Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro erhalten eine zusätzliche Förderung in Höhe von 30% für selbst genutztes Wohneigentum.

– Die umfassende Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden auf den Effizienzhausstandard sowie alternativ die steuerliche Förderung bleiben unverändert.

– Verschiedene Förderboni können bis zur maximalen Förderung von 70% kumuliert werden.

Quelle: BMWSB
Bildquelle: Foto von Giammarco Boscaro auf Unsplash