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Immobilienpreise

Das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) untersucht im Auftrag der Postbank regelmäßig die Entwicklung der Immobilienpreise in Deutschland. Für das Jahr 2025 zeigt sich: Der zuvor beobachtete Abwärtstrend bei den Immobilienpreisen hat sich nicht fortgesetzt. Im Durchschnitt aller Landkreise und kreisfreien Städte verteuerten sich Eigentumswohnungen im Bestand gegenüber dem Vorjahr real um 0,6 %. Zum Vergleich: 2024 lagen die Werte noch 2,8 % unter dem Vorjahresniveau, 2023 sogar 10,1 %. Diese Ergebnisse stammen aus dem „Postbank Wohnatlas 2026“.

In den sieben größten Metropolen fiel die Entwicklung unterschiedlich aus. In Berlin und Stuttgart gingen die Preise inflationsbereinigt zurück, während sie in Frankfurt am Main nahezu stabil blieben. Die stärksten Zuwächse verzeichneten hingegen München und Hamburg. Beide Städte zählen weiterhin zu den teuersten Märkten: Bestandswohnungen kosteten dort im Jahr 2025 durchschnittlich 9.070 Euro beziehungsweise 6.394 Euro pro Quadratmeter. Zum Vergleich: In Stuttgart lag der Wert bei 4.737 Euro pro Quadratmeter.

Ein Blick auf die Zahlen verdeutlicht die Unterschiede: München (+1,0 %) und Hamburg (+1,05 %) führen das Feld an, gefolgt von Düsseldorf (+0,93 %) und Köln (+0,82 %). In Berlin (-1,24 %) und Stuttgart (-1,37 %) waren hingegen Rückgänge zu verzeichnen, während Frankfurt nahezu unverändert blieb (-0,04 %). Insgesamt zeigt sich, dass sich die Immobilienpreise stabilisieren und regional sehr unterschiedlich entwickeln.

Quelle und Bildquelle: Postbank

Brick Award

Seit 2004 präsentiert sich der Brick Award als international anerkannte Bühne für Architektur aus Ziegel und Keramik. Der alle zwei Jahre verliehene Preis rückt Projekte ins Zentrum, die Material, handwerkliche Qualität und gestalterische Stärke vereinen. Ausgerichtet wird der Wettbewerb vom Unternehmen Wienerberger, jedoch erfolgt die Durchführung vollkommen unabhängig. Für die Teilnahme oder die Jurybewertung ist der Einsatz von Wienerberger-Produkten ausdrücklich nicht erforderlich. Alle 50 Projekte der Shortlist werden im Brick 26 Book publiziert.

Globale Vielfalt

Die Shortlist des Brick Award 26 verdeutlicht eindrucksvoll die weltweite Bandbreite zeitgenössischer Ziegelarchitektur. Sie reicht vom Shafagh-Grabmal im Iran, dessen umgekehrte Kuppel ein Zeichen der Offenheit setzt, über die Aga Khan Academy in Dhaka und das UCCA Clay Museum in China mit ihren handgefertigten Keramikfliesen bis hin zu europäischen Beispielen wie dem Ceramic House in Amsterdam mit seiner 3D-gedruckten Fassade oder dem Heizkraftwerk Leipzig, das durch glasierte Tonplatten geprägt ist.

Die fünf Kategorien für 2026

Insgesamt treten die Nominierten in fünf Kategorien gegeneinander an, die jeweils unterschiedliche architektonische Schwerpunkte beleuchten:

  1. Sich zu Hause fühlen – Einfamilienhäuser und kleinere Bauvorhaben
  2. Zusammenleben – städtische Wohnprojekte
  3. Zusammenarbeiten – Gewerbe- und Industriebauten
  4. Gemeinsame Nutzung öffentlicher Räume – öffentliche Gebäude und Freiräume
  5. Bauen außerhalb der Norm – innovative Ansätze und Sonderlösungen

Quelle: BrickAward
Bildquelle: White Bricks House – Brazil – Bloco arquitetos. (Bild: Joana Franca)

Immobilienpreise

Immobilienpreise steigen wieder: Im 4. Quartal 2025 lagen die Immobilienpreise in Deutschland durchschnittlich 3,0 % über dem Niveau des Vorjahresquartals. Damit zeigt sich bereits der fünfte Anstieg in Folge.

Bei Eigentumswohnungen entwickelten sich die Preise regional unterschiedlich: In kreisfreien Großstädten stiegen sie um 4,8 %, in dünn besiedelten ländlichen Kreisen sogar um 5,4 %. In den sieben größten Städten Deutschlands – darunter Berlin, München und Hamburg – fiel der Anstieg mit 2,1 % moderater aus. Im Vergleich zum Vorquartal gaben die Immobilienpreise in den Metropolen jedoch um 1,6 % nach, während sie in ländlichen Regionen um 2,6 % zulegten.

Auch bei Ein- und Zweifamilienhäusern zeigt sich ein ähnliches Bild: In ländlichen Kreisen (+3,2 %) und Großstädten (+3,1 %) fiel der Anstieg am stärksten aus, während die Metropolen mit +1,5 % hinterherhinken. Gegenüber dem Vorquartal sanken die Preise in Städten leicht, während sie in Metropolen um 0,9 % zulegten.

Im Jahresdurchschnitt zeigt sich ebenfalls eine Trendwende: Die Immobilienpreise stiegen 2025 um 3,2 % gegenüber 2024 – der erste Anstieg seit 2022. Zuvor waren die Werte zwei Jahre in Folge rückläufig gewesen. Damit deutet sich eine Stabilisierung und erneute Aufwärtsbewegung am deutschen Immobilienmarkt an.

Quelle: Destatis

Wohnfläche sinkt

In Deutschland vollzieht sich eine historische Trendwende. Nach Jahrzehnten stetigen Wachstums stagniert die durchschnittliche Wohnungsgröße erstmals – und die Wohnfläche sinkt perspektivisch weiter. Seit 1965 war die Wohnfläche je Wohnung von 69 auf 94 Quadratmeter angewachsen, ein Plus von mehr als einem Drittel. Auch die Wohnfläche pro Kopf hatte sich von knapp 20 auf über 49 Quadratmeter mehr als verdoppelt.

Doch dieser Trend ist gebrochen: Seit etwa 2005 werden Neubauwohnungen wieder kleiner. Damit ist klar, dass die Wohnfläche sinkt nicht nur im Neubau, sondern sich langfristig auch im Wohnungsbestand bemerkbar machen wird. Prognosen zeigen, dass die Wohnfläche bis 2050 im Durchschnitt um rund sechs Quadratmeter unter dem heutigen Niveau liegen dürfte.

Dass die Wohnfläche sinkt, belegt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Für die Untersuchung werteten Konstantin A. Kholodilin aus der Abteilung Makroökonomie und Sebastian Kohl von der Freien Universität Berlin umfangreiche amtliche Statistikdaten aus. Das zentrale Ergebnis ist eindeutig:

Ursache sind kleinere Haushalte und steigende Immobilienpreise.

Die Entwicklung in Deutschland folgt dabei einem internationalen Muster. In zahlreichen Industrieländern zeigt sich derselbe Trend: In Belgien, Japan und Norwegen wurden Neubauwohnungen bereits um die Jahrtausendwende kleiner, in Frankreich, Polen und Russland setzte diese Entwicklung wenige Jahre später ein.

Dass die Wohnfläche sinkt, führen die Studienautoren auf zwei zentrale Faktoren zurück. Zum einen verändern sich die Haushaltsstrukturen deutlich. Die demografische Entwicklung gilt als wesentlicher Treiber: Seit den 1960er-Jahren hat sich der Anteil der Einpersonenhaushalte in Deutschland auf 41 Prozent verdoppelt; in Großstädten wie Berlin oder München liegt er inzwischen bei rund 50 Prozent. Kleinere Haushalte benötigen weniger Wohnfläche – entsprechend sinkt die durchschnittliche Wohnungsgröße.

Zum anderen beschleunigen steigende Immobilienpreise den Trend, dass die Wohnfläche sinkt. Seit 2010 haben sich Kauf- und Baukosten stark erhöht. Viele Haushalte können sich größere Wohnungen nicht mehr leisten, während für Projektentwickler und Bauträger kleinere Einheiten wirtschaftlich attraktiver sind. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Wohnfläche sinkt – in Deutschland ebenso wie in vielen anderen Industrieländern.

Perspektive bis 2050: Wohnfläche sinkt, Effizienz steigt.

Obwohl die durchschnittliche Haushaltsgröße in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zurückgegangen ist, prägen im Wohnungsbestand weiterhin vergleichsweise große Wohnungen das Bild. Diese Diskrepanz verdeutlicht den Anpassungsdruck am Wohnungsmarkt. Wenn die Wohnfläche sinkt, ist dies daher kein Rückschritt, sondern eine folgerichtige Reaktion auf veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen.

Studienautor Sebastian Kohl unterstreicht diesen Wandel: „Dass neue Wohnungen kleiner werden, ist kein Verlust an Wohnqualität, sondern eine notwendige Anpassung an die Realität.“ Entscheidend sei nicht die Größe, sondern die Qualität der Grundrisse.

Bis 2050 wird die Wohnfläche pro Wohnung weiter abnehmen, während Effizienz, Nachhaltigkeit und Flächennutzung in den Fokus rücken. Kleinere, intelligent geplante Wohneinheiten gelten als zentrale Wohnform der Zukunft – und als wichtiger Hebel, um den hohen Energieverbrauch im Gebäudesektor nachhaltig zu senken.

Bildquelle: Bildquelle: Foto von Wesley Tingey auf Unsplash
Quelle: DIW Berlin

Preissteigerung bei Immobilien

Die Preissteigerung bei Immobilien setzt sich fort: Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 3. Quartal 2025 um durchschnittlich 3,3 % gegenüber dem 3. Quartal 2024 gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, verzeichneten die Wohnimmobilienpreise damit bereits zum vierten Mal in Folge einen Anstieg gegenüber dem jeweiligen Vorjahresquartal. Gegenüber dem Vorquartal erhöhten sich die Preise zudem um 1,0 %.

Preisanstiege gegenüber dem Vorjahresquartal in allen Regionen

Die Preissteigerung bei Immobilien zeigte sich im 3. Quartal 2025 in allen Regionen Deutschlands. Wohnimmobilien kosteten bundesweit im Durchschnitt mehr als im Vorjahresquartal. Auch gegenüber dem 2. Quartal 2025 stiegen die Preise in den meisten Regionen weiter an.

Ein- und Zweifamilienhäuser verteuerten sich gegenüber dem Vorjahresquartal am stärksten in städtischen Kreisen (+3,6 %) sowie in kreisfreien Großstädten (+3,5 %). In dünn besiedelten ländlichen Kreisen legten die Preise für diese Immobilienart um 3,2 % zu. Eigentumswohnungen wurden insbesondere in städtischen Kreisen (+4,7 %) und in kreisfreien Großstädten (+5,0 %) deutlich teurer. In dünn besiedelten ländlichen Kreisen stiegen die Preise für Eigentumswohnungen um durchschnittlich 2,6 %, während in dicht besiedelten ländlichen Kreisen ein Plus von 5,5 % zu verzeichnen war (+1,1 % bei Ein- und Zweifamilienhäusern).

In den sieben größten Städten Deutschlands – Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf – erhöhten sich die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser um 2,7 % und für Eigentumswohnungen um 2,8 % gegenüber dem Vorjahresquartal.

Im Vergleich zum Vorquartal fiel der Preisanstieg für Ein- und Zweifamilienhäuser in kreisfreien Großstädten mit +1,0 % am höchsten aus. Eigentumswohnungen verteuerten sich mit durchschnittlich +3,1 % am stärksten in dicht besiedelten ländlichen Kreisen. Rückläufige Preise wurden hingegen bei Ein- und Zweifamilienhäusern in dicht besiedelten ländlichen Kreisen (-0,5 %) sowie bei Eigentumswohnungen in dünn besiedelten ländlichen Kreisen (-0,9 %) beobachtet.

Quelle: Destatis
Bildquelle: Destatis

Änderung der Bauwirtschaft 2026

Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Ab dem 12. Januar 2026 gilt § 17 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung. Damit wird ein vollständiges Verbot von Bleileitungen sowie bleihaltigen Teilstücken in Trinkwasserinstallationen wirksam. Bestehende Leitungen müssen bis zu diesem Stichtag ausgetauscht und der Austausch entsprechend dokumentiert werden.

Für Wasserversorger ergeben sich erweiterte Pflichten zur Risikobewertung und zum Risikomanagement. Zudem werden die Überwachungs- und Analyseanforderungen um zusätzliche chemische Parameter ergänzt, darunter unter anderem PFAS, Bisphenol A und Microcystin-LR.

Darüber hinaus sollen Daten zur Legionellenbelastung in Trinkwasserinstallationen künftig zentral beim Umweltbundesamt erfasst und ausgewertet werden.

Mietrecht Energie / Modernisierung (GEG i. V. m. BGB §§ 555b ff.)

Ab 2026 greifen die neuen Vorgaben zu energetischen Modernisierungen und Heizungsanlagen. Vermieterinnen und Vermieter sind bei Modernisierungsmaßnahmen verpflichtet, die im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung vorgesehenen Heizsysteme umzusetzen, was insbesondere den Austausch bestehender Heizungen betreffen kann.

Zugleich gelten neue Regelungen zur Kostenumlage bei energetischen Modernisierungen: Fördermittel sind vorab von den umlagefähigen Kosten abzuziehen, zudem ist die Umlage auf die Miete auf 10 % der Kosten begrenzt und zeitlich auf sechs Jahre beschränkt.

BauTurbo (§ 246e BauGB)

Die befristete Sonderregelung des sogenannten „BauTurbo“ ist seit dem 30. Oktober 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2030. Sie gewinnt damit auch für das Jahr 2026 besondere Bedeutung.

Ziel der Regelung ist es, den Wohnungsbau deutlich zu beschleunigen. Kommunen erhalten die Möglichkeit, Baurecht in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren zu schaffen. Dazu können sie unter anderem von den üblichen Anforderungen der Bauleitplanung abweichen, um dringend benötigten Wohnraum schneller realisieren zu können.

Gefahrstoffverordnung – Novelle vom 19. Dezember 2025 (u. a. §§ 11a, 15c, 17 ff.)

Mit Wirkung für das Jahr 2026 ist die Novelle der Gefahrstoffverordnung umzusetzen. Zentrales Element ist die Einführung eines risikobasierten Asbestregimes, das den Umgang mit asbesthaltigen Materialien neu regelt.

Für Betriebe mit hohem Asbestrisiko wird eine behördliche Zulassungspflicht eingeführt (§ 11a Abs. 3). Zudem unterliegen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten künftig erweiterten Anzeige- und Genehmigungspflichten (§ 11a Abs. 4 ff.). Für den Nachweis der erforderlichen Qualifikationen und Maßnahmen gilt eine Übergangsfrist bis zum 19. Dezember 2026.

Darüber hinaus bringt die Novelle zusätzliche Verpflichtungen mit sich, darunter verschärfte Bußgeldtatbestände sowie erweiterte Anforderungen an Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung.

Geplantes Gebäudemodernisierungsgesetz – Novelle des GEG

Für das Jahr 2026 ist eine umfassende Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geplant. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll bis Februar 2026 vorgelegt werden.

Kern der Reform ist die grundlegende Überarbeitung des bestehenden GEG sowie dessen Umbenennung in „Gebäudemodernisierungsgesetz“. Im Zuge dessen soll insbesondere die bislang geltende 65-Prozent-Vorgabe für den Einsatz erneuerbarer Energien bei neuen Heizungsanlagen (GEG §§ 71–71k) überprüft und praxisnäher ausgestaltet werden. Ziel der Novelle sind eine größere Technologieoffenheit sowie spürbare finanzielle Entlastungen für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer.

Gerichtsurteile zu Heiligabend

In der Zeit zwischen den Jahren geht es nicht immer nur ruhig und besinnlich zu. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat hierzu mehrere Gerichtsurteile rund um die Themen Weihnachten und Silvester zusammengestellt.

Landgericht Oldenburg, Az. 13 O 3296/10:
Auch bei einem Christbaum, der bereits seit 18 Tagen im Wohnzimmer steht, dürfen Kerzen angezündet werden. Dies stellt weder ein besonders ungewöhnliches Verhalten noch grobe Fahrlässigkeit dar. Nach einem Brand, bei dem das Wohnhaus vollständig zerstört wurde, kürzten weder die Wohngebäude- noch die Hausratversicherung den Leistungsanspruch der Betroffenen. Zwar sei es fehlerhaft gewesen, die Terrassentür zu öffnen, um den brennenden Christbaum ins Freie zu ziehen, doch sei dieses Verhalten aufgrund der Ausnahmesituation nachvollziehbar. Die dadurch entstehende Frischluftzufuhr habe den Brand jedoch zusätzlich angefacht

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. I-22 U 137/21:
Weihnachtsbäume, die im Freien aufgestellt werden, müssen jederzeit ausreichend standsicher sein. Andernfalls liegt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte in seinem Urteil klar, dass ein im Ständer befestigter Baum bestimmten Windlasten standhalten muss. In dem konkreten Fall war am 24. Dezember ein rund sechs Meter hoher Christbaum in der Innenstadt umgestürzt und hatte eine Kurierfahrerin schwer verletzt. Die gemessene Windstärke von 8,8 Beaufort (stürmischer Wind) hätte die Konstruktion nach Auffassung des Gerichts jedoch aushalten müssen, weshalb der Verunglückten Schadensersatz zugesprochen wurde.

Landgericht Frankfurt, Az. 2-11 S 283/04:
Auch beim Abbrennen von Wunderkerzen ist besondere Vorsicht geboten, da die sprühenden Funken leicht entzündliche Gegenstände in Brand setzen können. Wer es zulässt, dass sich Kleinkinder in einer beheizten Wohnung mit einer Wunderkerze einem bereits angetrockneten Christbaum nähern, haftet für die daraus entstehenden Schäden. In dem entschiedenen Fall wurde das gesamte Wohnhaus durch einen Brand erheblich beschädigt.

Quelle: LBS
Bildquelle: OpenAI

Baumängel

Das Mängelaufkommen beim privaten Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern bleibt hoch. Das zeigt die aktuelle Studie zur Bauqualität und zu Baumängeln des Bauherren-Schutzbundes e. V. (BSB) in Kooperation mit dem Institut für Bauforschung e. V. (IFB). Grundlage der Untersuchung sind rund 700 baubegleitende Qualitätskontrollen, die der BSB zwischen 2020 und 2024 an 100 exemplarischen Bauvorhaben durchgeführt hat.

Im Durchschnitt traten während der Bauphase etwa 25 Baumängel pro Projekt auf. Bei der Schlussabnahme kamen weitere 6 Mängel hinzu – insgesamt also 31 Baumängel je Bauvorhaben. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 lag dieser Wert noch bei rund 29.

Innenausbau bleibt größtes Problemfeld

Die aktuelle Studie zeigt deutlich: Vor allem im Innenausbau – etwa bei Estrich- und Putzarbeiten – treten besonders viele Baumängel auf. Mit einem Anteil von 22 Prozent ist dieser Bereich der größte Verursacher im gesamten Bauprozess.

Auch bei Abdichtung und Dämmung, im Rohbau sowie an Fenstern und Türen bestehen weiterhin erhebliche Qualitätsdefizite. Bei jedem zweiten Bauvorhaben wurden selbst bei der Schlussabnahme noch Baumängel festgestellt.

Systematische Analyse bringt klare Erkenntnisse zu Baumängeln

Die aktuelle Studie liefert eine systematische Analyse der Bauqualität und beleuchtet unter anderem Zeitpunkt, Häufigkeit und Intensität der Qualitätskontrollen sowie Art und Umfang der festgestellten Baumängel.

Auffällig ist: Die Zahl der Baumängel steigt im Verlauf des Bauprozesses kontinuierlich an – von wenigen, aber teilweise gravierenden Beanstandungen zu Baubeginn bis hin zu einem deutlichen Anstieg in der Ausbauphase.

Quelle: Bauherrenschutzbund e.V.
Bildquelle: Foto von Marija Zaric auf Unsplash

Klettsystem am Bau

Ein interdisziplinäres Forschungsteam der TU Graz hat im Projekt ReCon gemeinsam mit Partnerunternehmen ein innovatives Klettsystem für den Bau entwickelt. Mit diesem System lassen sich verschiedene Bauteile einfach und stabil miteinander verbinden – und bei Bedarf wieder voneinander lösen.

Besonders praktisch ist das Klettsystem für Gebäude, wenn Bauteile unterschiedliche Lebensdauern haben. Während herkömmliche, dauerhafte Verbindungen einen Austausch erschweren, ermöglicht das neue System einen schnellen und flexiblen Austausch, ohne dass Materialien beschädigt werden.

Nachhaltiger Austausch von Bauteilen dank Klettsystem

Für die Entwicklung des Klettsystems verfolgte das Forscherteam zwei Ansätze: Einerseits wurden industrielle Klettkomponenten auf Beton- und Holzteile aufgebracht, andererseits entstanden eigene Klett-Elemente aus Beton, Holz und Papierwerkstoffen.

Im Projekt ReCon arbeiteten mehrere Institute der TU Graz eng mit den Unternehmen Axtesys und NET-Automation zusammen. Gefördert wurde die Forschung von der FFG.

Das entwickelte Klettsystem für den Innenbereich funktioniert wie ein klassischer Klettverschluss – nur deutlich größer. Damit können etwa nichttragende Holz- oder Gipswände sowie andere Bauteile flexibel ausgetauscht werden.

Die Technik basiert auf speziellen Haken oder pilzförmigen Köpfen an den Enden der Bauteile, die sich in ein passendes, 3D-gedrucktes Gegenstück einhaken. Tests zeigen, dass die Haftkraft des Klettsystems fast an industrielle Lösungen herankommt. In Zukunft soll die Stabilität durch Verfahren wie Spritzguss oder Metallstanzung noch weiter steigen.

Bildquelle: IAT – TU Graz
Quelle: TU Graz

Immobilienpreise steigen

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sind die Preise für Immobilien in Deutschland im zweiten Quartal 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um durchschnittlich 3,2 % gestiegen. Damit verzeichnen die Immobilienmärkte bereits das dritte Quartal in Folge einen Anstieg gegenüber dem jeweiligen Vorjahresquartal. Auch im Vergleich zum ersten Quartal 2025 legten die Immobilienpreise um 1,1 % zu.

Eigentumswohnungen

Eigentumswohnungen waren im zweiten Quartal 2025 in allen Regionen Deutschlands teurer als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Damit setzt sich der Aufwärtstrend am Immobilienmarkt fort. Auch die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser – ebenfalls eine wichtige Kategorie der Wohnimmobilien – sind in den meisten Regionen gestiegen.

In den sieben größten Städten Deutschlands (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf) erhöhten sich die Preise für Eigentumswohnungen um 2,4 % gegenüber dem Vorjahresquartal und um 0,3 % im Vergleich zum ersten Quartal 2025.
In kreisfreien Großstädten außerhalb dieser Metropolen verteuerten sich die Immobilien im Jahresvergleich um 5,0 % und gegenüber dem Vorquartal um 1,3 %.
Auch in dünn besiedelten ländlichen Regionen mussten Käufer für Eigentumswohnungen 3,6 % mehr zahlen als im Vorjahresquartal – ein ebenso deutlicher Anstieg von 3,6 % im Vergleich zum Vorquartal.

Ein- und Zweifamilienhäuser

Auch die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser, die einen wesentlichen Teil des deutschen Immobilienmarkts ausmachen, stiegen in den meisten Regionen weiter an. In dünn besiedelten ländlichen Kreisen erhöhten sich die Preise um 2,8 % im Jahresvergleich und um 1,3 % gegenüber dem Vorquartal.
In kreisfreien Großstädten außerhalb der sieben größten Metropolen legten die Preise um 3,9 % gegenüber dem Vorjahresquartal und um 1,6 % zum ersten Quartal 2025 zu.
Lediglich in den sieben größten Städten Deutschlands verzeichneten Immobilien einen leichten Rückgang von 0,2 % im Vergleich zum zweiten Quartal 2024, während sie gegenüber dem Vorquartal um 0,2 % zulegten.

Quelle: Destatis
Bildquelle: Bildquelle: Foto von Wesley Tingey auf Unsplash