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Neuigkeiten

Gebäudeenergiegesetz

Am 1. November 2020 wurde das Gebäudeenergiegesetz eingeführt. Eine erste Überarbeitung, die ab dem 1. Januar 2023 gültig ist, führte zu einer Erhöhung des bisherigen Neubaustandards bezüglich des Jahres-Primärenergiebedarfs. Des Weiteren wurde durch eine zweite Novelle des Gesetzes der verbindliche Einsatz erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungen festgelegt. Diese konkreten Änderungen traten am 1. Januar 2024 in Kraft.

Wobei die Installation einer rein fossil betriebenen Gasheizung nach wie vor möglich ist, jedoch aufgrund steigender CO₂-Preise wirtschaftlich unvorteilhaft. Der Betrieb solcher Anlagen mit fossiler Energie wird nicht mehr unbegrenzt zulässig sein. Vor dem Einbau einer Verbrennungsheizung ist eine fachliche Beratung verpflichtend.

Wichtige Neuerungen und Maßnahmen

– Bei Neubauten müssen ab dem 1. Januar 2024 neu installierte Heizungen mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Der entscheidende Zeitpunkt dafür ist die Einreichung des Bauantrags.

– Die Weiternutzung und Reparatur funktionsfähiger Heizungen im Gebäudebestand sind zwar möglich, der Betrieb ist jedoch nach 2045 nicht mehr erlaubt.

– Die genannte Anforderung gilt für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken erst nach Ablauf der Fristen für die kommunale Wärmeplanung.

– Es besteht die Möglichkeit, beim Umstieg auf erneuerbare Energien zwischen verschiedenen Technologien zu wählen, darunter der Anschluss an Wärmenetze, Biomasseheizung, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Solarheizung oder Hybridheizung.

– H₂-taugliche Gasheizungen, die zu 100% auf Wasserstoff umgerüstet werden können (H₂-ready), sind zulässig, sofern ein rechtlich verbindlicher Investitions- und Umstellungsplan vorliegt und eine zukünftige Anbindung an ein Wasserstoffnetz gewährleistet ist.

– Alternativ können auch andere Heizungstechnologien genutzt werden, wenn rechnerisch mindestens 65% erneuerbare Energie für das Heizen nachgewiesen werden können.

Übergangsfristen und Ausnahmen

– Städte mit einer Einwohnerzahl von mehr als 100.000 müssen bis spätestens 30. Juni 2026 Wärmepläne entwickeln, während kleinere Gemeinden dies bis spätestens 30. Juni 2028 tun müssen.

– In besonders schwierigen oder wirtschaftlich ungünstigen Fällen können Härtefallregelungen bei den Landesbehörden beantragt werden.

– Neu installierte Heizungen in bestehenden Gebäuden müssen bis zu den genannten Terminen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen.

– Mieter sollen vor steigenden Mietkosten geschützt werden. Daher dürfen Vermieter nur bis zu 10% der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen, wobei staatliche Förderungen abgezogen werden. Die Modernisierungsumlage wird auf 50 Cent pro Monat und Quadratmeter begrenzt.

– Es gibt Übergangsfristen von 5 bis zu 13 Jahren, insbesondere wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz geplant ist oder Gasetagenheizungen ersetzt werden müssen.

Förderungen

– Es besteht die Möglichkeit einer Grundförderung von 30% der Investitionskosten pro Antragsteller.

– Bei der KfW wird es Ergänzungskredite für den Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen geben. Haushalte mit einem Jahreseinkommen bis 90.000 Euro erhalten diese Kredite zu vergünstigten Zinsen. Zusätzlich werden sonstige energetische Sanierungsmaßnahmen mit einem Investitionskostenzuschuss von 15% gefördert.

– Beim Austausch alter Heizungen kann ein zusätzlicher Geschwindigkeitsbonus von 20% bis zum Jahr 2028 vollständig in Anspruch genommen werden.

– Ein Innovationsbonus von 5% wird gewährt, wenn natürliche Kältemittel genutzt werden oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme in Wärmepumpen eingesetzt wird.

– Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro erhalten eine zusätzliche Förderung in Höhe von 30% für selbst genutztes Wohneigentum.

– Die umfassende Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden auf den Effizienzhausstandard sowie alternativ die steuerliche Förderung bleiben unverändert.

– Verschiedene Förderboni können bis zur maximalen Förderung von 70% kumuliert werden.

Quelle: BMWSB
Bildquelle: Foto von Giammarco Boscaro auf Unsplash