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Smart Home

Der Glaube, dass die Automatisierung des eigenen Zuhauses teuer sei, ist ein weit verbreitetes Missverständnis. Zwar erfordert die Einrichtung eines Smart Homes eine anfängliche Investition in Systeme, Module und Sensoren, jedoch gibt es auch erschwingliche Lösungen. Zum Beispiel können Produkte in Sets erworben werden, die speziell auf bestimmte Bedürfnisse wie Sicherheit oder personalisierte Beleuchtung ausgerichtet sind. Zudem ist es nicht notwendig, alle Installationen sofort vorzunehmen. Nutzer können schrittweise vorgehen und Raum für Raum nachrüsten, etwa mit multifunktionalen Gateways.

Smart Home Systeme ermöglichen es, die Energieeffizienz und Kosteneffektivität eines Gebäudes zu optimieren. Durch die intelligente Steuerung von Heizung, Sicherheit, Beleuchtung und diversen elektrischen Geräten lassen sich der Energieverbrauch und die Energiekosten senken.

Sanierung nicht zwingend erforderlich

Die Vorstellung, dass die Automatisierung des Zuhauses eine Renovierung erfordert, ist weit verbreitet, aber falsch. Für die Hausautomation sind weder Umbauten noch Bauarbeiten notwendig: Moderne Smart-Home-Geräte sind kabellos und können jederzeit flexibel installiert werden. Das Herzstück dabei ist ein Smart-Home-Ökosystem, das es ermöglicht, verschiedene Geräte schrittweise zu integrieren und zentral zu steuern. Mithilfe einer App wird die Installation und Verwaltung der Geräte noch komfortabler.

Durch die Kombination von Gateway, App und intelligenten Modulen können Nutzer ihre Geräte intuitiv bedienen. Ein Smart-Home-Ökosystem vereinfacht sowohl die Installation als auch die tägliche Nutzung und erhöht den Wohnkomfort.

Nicht auf eine Marke beschränkt

Viele Nutzer glauben, dass smarte Geräte nur mit Produkten derselben Marke kompatibel sind. Dies ist jedoch nicht bei allen Smart-Home-Geräten der Fall. Es gibt smarte Gateway, die es ermöglichen ermöglicht es, Geräte von Drittanbietern einzubinden.

Foto: Foto von Fajrul Islam auf Unsplash

Preisauftrieb Wohnimmobilien

Im dritten Quartal 2024 stieg der Immobilienpreisindex des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) auf insgesamt 177,3 Punkte. Hauptfaktor für diesen Anstieg sind die gestiegenen Preise für Wohnimmobilien – auch die Mieten verzeichnen einen deutlichen Zuwachs.
Der Index, der sich auf einen Basiswert von 100 im Jahr 2010 bezieht, erreichte über alle Objektarten hinweg – darunter Wohnungen, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Büroflächen und Einzelhandelsobjekte – nur noch ein Prozent unter dem Niveau des zweiten Quartals 2023. Im Vergleich zum zweiten Quartal 2024 bedeutet dies einen Zuwachs von einem Prozent.
Der vdp-Index wird quartalsweise von vdp Research auf Basis tatsächlicher Transaktionsdaten erstellt, die von über 700 Banken in Deutschland zur Verfügung gestellt werden.


Wohnimmobilien sind Hauptfaktor der Preisentwicklung
Der Index für Wohnimmobilienpreise stieg im dritten Quartal 2024 um 1,1 Prozent im Vergleich zum vorherigen Quartal. Im Jahresvergleich blieb lediglich ein geringfügiges Minus von 0,2 Prozent bestehen.
Gewerbeimmobilienpreise, die sich aus den Werten für Büro- und Einzelhandelsimmobilien zusammensetzen, verzeichneten hingegen weiterhin einen deutlichen Rückgang von 4,7 Prozent gegenüber dem dritten Quartal 2023. Verglichen mit dem zweiten Quartal 2024 legten sie jedoch leicht um 0,7 Prozent zu.


Steigende Immobilienpreise in Städten
In den sieben größten Städten stiegen die Preise laut vdp-Index im dritten Quartal 2024 im Vergleich zum Vorquartal überall an – am stärksten in Frankfurt am Main (plus 1,6 Prozent) sowie in Düsseldorf und München (jeweils plus 1,5 Prozent). Im Jahresvergleich zeigte sich jedoch ein uneinheitliches Bild: Köln verzeichnete in diesem Zeitraum ein Preiswachstum von 1,4 Prozent, Berlin von 0,4 Prozent und Frankfurt am Main von 0,1 Prozent. Dagegen wiesen München (minus 1,7 Prozent), Düsseldorf und Stuttgart (jeweils minus 1,5 Prozent) sowie Hamburg (minus 0,2 Prozent) noch Aufholbedarf auf.
Neuvertragsmieten für Mehrfamilienhäuser stiegen in allen sieben Top-Metropolen deutlich an – im Durchschnitt um 4,6 Prozent. Der stärkste Anstieg wurde in Berlin mit 5,4 Prozent verzeichnet. Die höchste Renditesteigerung im dritten Quartal 2024 erreichte Stuttgart mit 5,4 Prozent, gefolgt von München (5,3 Prozent), Berlin (5,2 Prozent) und Düsseldorf (5,1 Prozent). Insgesamt lag der durchschnittliche Renditeanstieg in diesen Metropolen bei 4,7 Prozent.


Bildquelle: Foto von Danist Soh auf Unsplash
Quelle: Haufe

Bio-Baustoff Beton

Bei der Herstellung von Zement, dem wichtigsten Bestandteil von Beton, werden große Mengen Kohlendioxid freigesetzt. Ein Team der Fraunhofer-Gesellschaft hat jedoch einen Zement entwickelt, bei dessen Herstellung Kohlendioxid gebunden wird und so ein Bio-Baustoff Beton hergestellt werden kann.

Das Team des Fraunhofer-Instituts für Keramische Technologien und Systeme (IKTS) und des Fraunhofer-Instituts für Elektronenstrahl- und Plasmatechnik (FEP) nutzt Cyanobakterien (Blaugrünbakterien) zur Herstellung ihres Biocarbobetons. Diese Bakterien betreiben Fotosynthese und produzieren unter dem Einfluss von Licht, Feuchtigkeit und Temperatur Kalkstein.

Dabei entstehen gesteinsartige Strukturen, sogenannte Stromatolithen. Während der Mineralisierung wird Kohlendioxid aus der Atmosphäre entzogen und im biogenen Gestein gebunden. Das Fraunhofer-Team hat diesen natürlichen Prozess in einem technischen Verfahren nachgebildet.

Das Verfahren mit Cyanobakterien

Zunächst werden die Cyanobakterien in einer Nährlösung gezüchtet, wobei die Intensität und Farbe der Lichtquelle die Fotosynthese und den Stoffwechsel der Bakterien beeinflussen. Als nächstes werden Calciumlieferanten wie Calciumchlorid zur Mineralisierung hinzugefügt. Anschließend wird eine Mischung aus Hydrogelen und verschiedenen Füllstoffen, wie unterschiedlichen Sandsorten, hergestellt. Das zusätzliche Einbringen von Kohlendioxid unterstützt diesen Prozess.

Damit das bakterielle Mischmaterial eine Struktur annimmt, wird es in lichtdurchlässige Formen gefüllt, um den Stoffwechsel und die Fotosynthese der Bakterien aufrechtzuerhalten. Alternativ kann die Bakterien-Mischung auch geschäumt, aufgesprüht, gepresst oder mittels 3D-Druck in die gewünschte Form gebracht werden, wo sie dann ausmineralisiert.

Es können auch poröse Substrate hergestellt werden, die nachträglich mit der Cyanobakterienkultur behandelt werden. Der Festkörper bleibt während des Prozesses porös, sodass Licht ins Innere eindringen kann, was die Mineralisierung fördert. Sobald kein Licht oder keine Feuchtigkeit mehr zugeführt wird oder sich die Temperatur ändert, stoppt der Prozess. Die Bakterien sterben ab, und es entsteht ein Festprodukt auf Basis von biogenem Calciumcarbonat und Füllstoffen.

Durch die gezielte Auswahl der Füllstoffe und die Steuerung der Prozess- und Mineralisierungsparameter können laut dem Fraunhofer-Team verschiedene Produkte hergestellt werden: Ziegel, Dämmmaterialien, Verschalungsverfüllungen sowie Mörtel oder Fassadenputz, der nach dem Auftragen aushärtet.

Quelle: Frauenhofer
Bildquelle: Foto von Wesley Tingey auf Unsplash

Bevölkerungswachstum

Die Bevölkerung Deutschlands wird bis 2045 voraussichtlich um etwa 800.000 Menschen wachsen, wobei der Bevölkerungswachstum hauptsächlich in den Städten zu verzeichnen sein wird. In ländlichen Regionen zeigt sich hingegen ein sehr uneinheitliches Bild.

Die Bevölkerungszahl in Deutschland könnte bis 2045 auf etwa 85,5 Millionen ansteigen. Diese Einschätzung stammt aus der zehnten Bevölkerungsprognose des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Demnach wird der Zuwachs vor allem durch Zuwanderung bedingt sein, während regionale Unterschiede deutlich hervortreten.

Die Prognose stützt sich auf langjährige demografische Entwicklungen in Deutschland, darunter Geburtenraten, Sterblichkeitsentwicklungen sowie Daten zur Außen- und Binnenwanderung. Auf dieser Grundlage schätzt das Institut, dass im Jahr 2045 etwa 800.000 Menschen mehr in der Bundesrepublik leben werden als 2023, was einem Anstieg von 0,9 Prozent entspricht.

Vor allem in Städten wird die Bevölkerung zunehmen

Wirtschaftsstarke Großstädte und Regionen werden laut BBSR einen Anstieg der Bevölkerung verzeichnen. In wirtschaftlich schwächeren Gebieten hingegen wird die Bevölkerungszahl zurückgehen, besonders in Landkreisen im Osten Deutschlands. Beispielsweise wird die Bevölkerung im Landkreis Erzgebirgskreis in Sachsen sowie in den thüringischen Landkreisen Greiz und Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt in den nächsten rund 20 Jahren um gut ein Fünftel schrumpfen.

Anders sieht es in Berlin und Umgebung aus – hier könnte die Bevölkerungszahl bis 2045 um mehr als zwölf Prozent steigen. Auch für die kreisfreien Städte Potsdam und Leipzig erwartet das BBSR einen Bevölkerungszuwachs. In diesen Städten prognostiziert das Institut bis 2045 sogar ein Plus von 14 bis fast 15 Prozent.

In einigen Regionen Westdeutschlands wird hingegen ein Rückgang der Bevölkerung erwartet. Dies betrifft laut Prognose Teile Nordhessens, angrenzende Gebiete im östlichen Nordrhein-Westfalen sowie Teile des Saarlands. Der Landkreis Ebersberg in Bayern könnte jedoch gemeinsam mit der Landeshauptstadt München bundesweit den stärksten Bevölkerungszuwachs verzeichnen – laut Prognose werden dort bis 2045 mehr als 15 Prozent mehr Menschen leben.

Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Bildquelle: Foto von Andrew Whitmore auf Unsplash

Wärmepumpen

Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) werden in Deutschland zunehmend Wärmepumpen in neuen Wohngebäuden zur Heizung eingesetzt. Innerhalb eines Jahrzehnts hat sich der Anteil der Wärmepumpen als primäre Heizquelle verdoppelt. Im Jahr 2023 wurden in 76,3% der genehmigten Wohngebäude Wärmepumpen verwendet.

Fast zwei Drittel (64,6%) der im Jahr 2023 fertiggestellten etwa 96.800 Wohngebäude nutzten Wärmepumpen als Hauptenergiequelle. Dies stellt einen Anstieg von 8 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr dar. Verglichen mit 2014, als der Anteil bei 31,8% lag, hat sich dieser Wert mehr als verdoppelt. In 68,9% aller 2023 fertiggestellten Ein- und Zweifamilienhäuser (EFH) wurde eine Wärmepumpe als primäre Heizquelle eingesetzt, während ihr Einsatz in Mehrfamilienhäusern (MFH) mit 41,1% deutlich seltener war.

Erneuerbare Energiequellen in neuen Wohngebäuden

Wärmepumpen nutzen Geo- und Umweltthermie und zählen somit zu den erneuerbaren Energiequellen. Inzwischen wird ein Großteil der neu errichteten Wohngebäude in Deutschland überwiegend mit erneuerbaren Energien beheizt: In 69,3% der im Jahr 2023 fertiggestellten Wohngebäude war eine erneuerbare Energiequelle die primäre Heizquelle. Neben Erd- oder Luftwärmepumpen gehören zu den erneuerbaren Energien auch Holz, etwa in Pelletheizungen oder Kaminöfen (mit einem Anteil von 3,7% als primäre Heizenergiequelle), Solarthermie (0,5%), Biogas/Biomethan (0,3%) sowie sonstige Biomasse (0,2%).

Erneuerbare Energien kommen auch als ergänzende Energiequelle zum Einsatz, beispielsweise durch Holzöfen. Ob als primäre oder sekundäre Quelle – insgesamt wurden erneuerbare Energien im Jahr 2023 in vier von fünf neuen Wohngebäuden (79,6%) zum Heizen genutzt.

Fossile Energieträger in Neubauten

Im Jahr 2023 war Erdgas in 20,1% der Neubauten die zweitwichtigste primäre Energiequelle. Innerhalb eines Jahrzehnts hat sich der Anteil der Gasheizungen als Hauptenergiequelle mehr als halbiert; im Jahr 2014 lag dieser Anteil noch bei 50,7%. Fernwärme wurde in 8,2% der neuen Wohngebäude als primäre Heizquelle genutzt. Ölheizungen kamen nur noch in 300 neuen Wohnhäusern als Primärheizung zum Einsatz, was 0,3% der Neubauten entspricht.

Quelle: Destatis
Bildquelle: Foto von alpha innotec auf Unsplash

Fertigstellungen 2023

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland insgesamt 294.400 Wohnungen fertiggestellt, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Davon waren 257.200 Neubauwohnungen in Wohngebäuden, was einem Rückgang von 0,6% oder 1.600 Wohnungen im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Von diesen Neubauwohnungen entfielen 69.900 auf Einfamilienhäuser, was einen Rückgang von 9,3% oder 7.200 Häusern im Vergleich zu 2022 darstellt. Die Zahl der neuen Wohnungen in Zweifamilienhäusern stieg hingegen um 3,8% oder 900 auf 23.800. In Mehrfamilienhäusern wurden 156.300 Neubauwohnungen fertiggestellt, was einem Anstieg von 4,1% oder 6.100 Wohnungen im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Zahl der fertiggestellten Wohnungen in Wohnheimen sank um 15,9% oder 1.400 auf 7.300.

Der Bauüberhang hat sich erstmals verringert

Im Jahr 2023 sank die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen im Vergleich zum Vorjahr um 26,7% auf 259.600, was deutlich unter der Zahl der fertiggestellten Wohnungen lag. Dadurch ging die Zahl der bereits genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen, bekannt als Bauüberhang, erstmals seit 2008 im Jahresvergleich zurück. Zum Jahresende 2023 verringerte sich der Bauüberhang um 58.100 Wohnungen auf 826.800. Von diesen befanden sich 390.900 Wohnungen bereits im Bau und 214.500 waren „unter Dach“ (im Rohbau). Der bisher höchste Bauüberhang wurde 1995 mit 928.500 Wohnungen verzeichnet.

Der Rückgang des Bauüberhangs ist auch auf die Zahl erloschener Baugenehmigungen zurückzuführen, deren mehrjährige Gültigkeitsdauer abgelaufen ist und die daher nicht mehr in die Berechnung einfließen. Im Jahr 2023 erloschen 22.700 Baugenehmigungen. Zum Vergleich: 2022 wurden mit 22.800 erloschenen Baugenehmigungen die höchsten Werte seit 2006 verzeichnet.

Quelle: Destatis
Bildquelle: Foto von BuyandRent Homes auf Unsplash

Wohnfläche gestiegen

Laut dem Zensus 2022 gab es in Deutschland am 15. Mai 2022 etwa 43,1 Millionen Wohnungen, das sind 2,5 Millionen mehr als beim Zensus 2011. Die durchschnittliche Wohnfläche pro Wohnung ist auf 94 m² gestiegen, was einen Anstieg von 3,0 m² im Vergleich zu 2011 bedeutet. Bundesweit liegt die durchschnittliche Nettokaltmiete bei 7,28 Euro pro Quadratmeter. Die höchsten Nettokaltmieten in Großstädten finden sich in München, Frankfurt am Main, Stuttgart und Heidelberg.

Die Zahl der Wohnungen aus der Gebäude- und Wohnungszählung beträgt 43,1 Millionen und entspricht somit weitgehend der Zahl der Wohnungen aus der Bestandsfortschreibung vom 31. Dezember 2021 (43,08 Millionen Wohnungen). Seit dem vorherigen Zensus 2011 ist die Zahl der Gebäude mit Wohnraum deutschlandweit um 1,0 Millionen gestiegen, was einem Zuwachs von 2,5 Millionen Wohnungen entspricht.

Die durchschnittliche Wohnfläche pro Wohnung hat sich seit dem Zensus 2011 auf 94,4 m² (+3,0 m²) erhöht. In den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen stieg die Wohnfläche mit jeweils etwa 5 m² stärker an als in den westdeutschen Ländern (Zuwachs etwa 3 m²) oder in den Stadtstaaten Hamburg und Berlin (Zuwachs unter 1 m²).

Quelle: Zensus
Bildquelle: Foto von Kirill auf Unsplash

Abschreibung für Immobilien

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Wachstumschancengesetzes vorgeschlagen, rückwirkend zum 1. Oktober eine degressive Abschreibung (Degressive AfA) für neu errichtete Wohngebäude einzuführen. Dieser Schritt soll dazu beitragen, die Bau- und Immobilienbranche zu stabilisieren und den Wohnungsbau in Deutschland voranzutreiben. Die degressive AfA ermöglicht eine schnellere Refinanzierung von Investitionen und schafft Anreize für Investitionen in Immobilien. Sie ergänzt die Erhöhung der linearen AfA von zwei auf drei Prozent.

Hier ist eine Zusammenfassung der degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung):

  1. Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute oder im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
  2. Im ersten Jahr können fünf Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils fünf Prozent des Restwerts steuerlich geltend gemacht werden.
  3. Es besteht die Möglichkeit, von der degressiven AfA zur linearen AfA zu wechseln.
  4. Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 (6-Jahres-Zeitraum) liegen.
  5. Entscheidend für die Gewährung der degressiven AfA ist nicht mehr der Bauantrag, sondern der angezeigte Baubeginn.
  6. Beim Erwerb einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.
  7. Die degressive AfA kann mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau kombiniert werden. Begünstigt werden Neubauten mit dem energetischen Gebäudestandard EH40/QNG und einer Baukostenobergrenze von 5.200 Euro pro Quadratmeter.
  8. Die Bedingungen für die genannte Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau wurden mit dem Wachstumschancengesetz verbessert: Der Anwendungszeitraum für Neubauten wurde bis Ende September 2029 verlängert, die Baukostenobergrenze wurde von 4.800 Euro pro Quadratmeter auf 5.200 Euro pro Quadratmeter erhöht, und die begünstigten Herstellungs- oder Anschaffungskosten wurden von 2.500 Euro pro Quadratmeter auf 4.000 Euro pro Quadratmeter angehoben.

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Bildquelle: Foto von JESHOOTS.COM auf Unsplash

Betriebskostenspiegel 2022

Im Jahr 2022 mussten Mieter in Deutschland durchschnittlich 2,28 Euro pro Quadratmeter und Monat für Betriebskosten zahlen. Wenn man alle möglichen Arten von Betriebskosten mit ihren jeweiligen Einzelbeträgen zusammenrechnet, kann die sogenannte zweite Miete bis zu 2,87 Euro pro Quadratmeter und Monat betragen. Für eine Wohnung mit einer Fläche von 80 Quadratmetern würde dies bedeuten, dass bei Anfall aller Betriebskostenarten insgesamt 2.755,20 Euro für das Abrechnungsjahr 2022 aufgebracht werden müssten. Diese Zahlen stammen aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund auf Grundlage der bundesweiten Abrechnungsdaten des Jahres 2022 veröffentlicht hat.

Heiz- und Warmwasser

Im Abrechnungsjahr 2022 betrugen die durchschnittlichen Kosten für Heizung und Warmwasser 1,07 Euro pro Quadratmeter und Monat, wobei der Spitzenwert bei 1,82 Euro pro Quadratmeter und Monat lag. Diese Kosten werden durch verschiedene Faktoren beeinflusst, darunter klimatische Bedingungen, der energetische Zustand der Wohnung und erhebliche Preisunterschiede zwischen Heizöl, Gas und Fernwärme sowie zwischen den einzelnen Gas- und Fernwärmeversorgern.

Die steigenden Energiepreise haben bereits im Jahr 2022 Auswirkungen auf viele Mieter gehabt, die mit teils vierstelligen Nachzahlungsbeträgen konfrontiert wurden. Die immensen Erhöhungen der Energiekosten werden voraussichtlich jedoch noch stärker in der Abrechnung für das Jahr 2023 zu Buche schlagen, die den Mietern bis Ende des laufenden Jahres zugestellt werden muss. Trotz der Energiepreisbremsen im Jahr 2023 bleiben die Energiepreise hoch. Daher plädiert Melanie Weber-Moritz, die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, dringend für staatlich geförderte, sozialverträgliche Modernisierungsmaßnahmen, insbesondere für Gebäude, die sich in einem energetisch mangelhaften Zustand befinden. Dies sei besonders wichtig, da einkommensschwache Haushalte oft in schlecht gedämmten Wohnungen mit ineffizienten Heizungsanlagen leben und dementsprechend hohe Heizkosten tragen müssen.

Betriebskosten im Überblick

Gemäß der Betriebskostenverordnung können – sofern im Mietvertrag wirksam vereinbart – die folgenden Kosten in tatsächlich angefallener Höhe abgerechnet werden. Die angegebenen durchschnittlichen Vergleichswerte aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel beziehen sich auf Angaben pro Quadratmeter und Monat aus dem Abrechnungsjahr 2022:

  • Heizung und Warmwasser: 1,07 Euro (Bandbreite: 0,32 – 1,82 Euro)
  • Wasser/Abwasser: 0,27 Euro
  • Hauswart, nicht separat abgerechnet: 0,35 Euro
  • Hauswart, separat abgerechnet: 0,18 Euro
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen: 0,24 Euro
  • Gebäudereinigung: 0,20 Euro
  • Aufzug: 0,18 Euro
  • Grundsteuer: 0,17 Euro
  • Müllbeseitigung: 0,14 Euro
  • Gartenpflege: 0,13 Euro
  • Gemeinschaftsantenne und Kabelfernsehen: 0,11 Euro
  • Kosten der Beleuchtung: 0,05 Euro
  • Straßenreinigung: 0,03 Euro
  • Schornsteinreinigung: 0,03 Euro
  • Sonstige Kosten (Sauna, Dachrinnenreinigung u.ä.): 0,07 Euro

Quelle: Deutscher Mieterbund
Bildquelle: Deutscher Mieterbund

Gerichtsurteile Heizung und Warmwasser

Mindeststandard Warmwasser
Aufgrund der drastisch gestiegenen Gaspreise in Folge des Ukraine Krieges, hat ein Hauseigentümer die Gasversorgung im Sommer abgestellt, sodass neben der Heizung auch kein Warmwasser zur Verfügung stand. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat mit dem Urteil 8 L 1907/22 klargestellt, das auch Warmwasser zu den Mindeststandards modernen Wohnens gehöre und deswegen vom Vermieter garantiert werden muss.

Keine Umlage der Heizanlage
Das Landgericht Bonn mit dem Urteil 6 S 78/20 befasste sich mit einer Mieterhöhung aufgrund der Modernisierung der Heizanlage, welcher der Vermieter nach Austausch geltend machte. Diese Umlage sei zu Unrecht erfolgt, das der Austausch der Anlage gesetzlich erforderlichen gewesen sei.

Funktionsfähigkeit und nicht Protokoll entscheidend
Auch wenn die Protokolle zur Druck- und Dichtigkeitsprüfung einer neu eingebauten Heizung fehlen, kann dies nicht zu einer Verweigerung der Abnahme führen, wenn die Anlage bereits seit zwei Jahren einwandfrei funktioniert. Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht Köln mit dem Urteil 19 U 104/14 gefällt. Dabei komme es nicht auf die fehlende Prüfprotokolle, sondern die Funktionsfähigkeit der Heizanlage. Deshalb muss der Auftraggeber, hier der Bauherr, auch die Schlussrechnung begleichen.

Zu warme Wohnung
Einem Mieter war die Wohnung in Berlin zu warm, da die ungedämmten Rohre im Winter für Temperaturen von 24 bis 26° sorgten. Das Amtsgericht Schöneberg (Aktenzeichen 8 C 149/12) wies den Mietmangel, den der Mieter daraufhin geltend machte ab, da der Zustand schon beim Bezug der Wohnung bestanden habe.

Vorplomben von Heizkörpern
Ein Mieter-Ehepaar verlange, dass die Heizkörper, in den Räumen in denen nicht geheizt werden, verplombt werden. Da trotz der dauerhaften Abschaltung der Heizkörper monatliche Kosten entstanden sein. Das Amtsgericht München hat sich in dem Urteil 416 C 10714/20 auf die Seite des Vermieters gestellt. Mieter sein verpflichtet, alle Räume im Winter auf der untersten Stufe zu heizen, um Schäden zu vermeiden. Zudem müssen die Mieter der Nachbarwohnungen, die nicht beheizten Räume des Mieter-Ehepaares, mitheizen. Das könne man von ihnen nicht verlangen.

Mietmindern Abhängig von der Jahreszeit
In diesem Fall legte das Amtsgericht Gießen mit dem Urteil 48 C 48/15 fest, das bei einem kleinen Raum der nicht beheizbar war, die Mietminderung, im Winter acht Prozent und für den Monat April vier Prozent betragen darf.

Bildquelle: Thorben Wengert / pixelio.de