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Gerichtsurteile zu Heiligabend

In der Zeit zwischen den Jahren geht es nicht immer nur ruhig und besinnlich zu. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat hierzu mehrere Gerichtsurteile rund um die Themen Weihnachten und Silvester zusammengestellt.

Landgericht Oldenburg, Az. 13 O 3296/10:
Auch bei einem Christbaum, der bereits seit 18 Tagen im Wohnzimmer steht, dürfen Kerzen angezündet werden. Dies stellt weder ein besonders ungewöhnliches Verhalten noch grobe Fahrlässigkeit dar. Nach einem Brand, bei dem das Wohnhaus vollständig zerstört wurde, kürzten weder die Wohngebäude- noch die Hausratversicherung den Leistungsanspruch der Betroffenen. Zwar sei es fehlerhaft gewesen, die Terrassentür zu öffnen, um den brennenden Christbaum ins Freie zu ziehen, doch sei dieses Verhalten aufgrund der Ausnahmesituation nachvollziehbar. Die dadurch entstehende Frischluftzufuhr habe den Brand jedoch zusätzlich angefacht

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. I-22 U 137/21:
Weihnachtsbäume, die im Freien aufgestellt werden, müssen jederzeit ausreichend standsicher sein. Andernfalls liegt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte in seinem Urteil klar, dass ein im Ständer befestigter Baum bestimmten Windlasten standhalten muss. In dem konkreten Fall war am 24. Dezember ein rund sechs Meter hoher Christbaum in der Innenstadt umgestürzt und hatte eine Kurierfahrerin schwer verletzt. Die gemessene Windstärke von 8,8 Beaufort (stürmischer Wind) hätte die Konstruktion nach Auffassung des Gerichts jedoch aushalten müssen, weshalb der Verunglückten Schadensersatz zugesprochen wurde.

Landgericht Frankfurt, Az. 2-11 S 283/04:
Auch beim Abbrennen von Wunderkerzen ist besondere Vorsicht geboten, da die sprühenden Funken leicht entzündliche Gegenstände in Brand setzen können. Wer es zulässt, dass sich Kleinkinder in einer beheizten Wohnung mit einer Wunderkerze einem bereits angetrockneten Christbaum nähern, haftet für die daraus entstehenden Schäden. In dem entschiedenen Fall wurde das gesamte Wohnhaus durch einen Brand erheblich beschädigt.

Quelle: LBS
Bildquelle: OpenAI