Bauturbo
Am Juni 2025 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen. Ziel des Bauturbo ist es, Baurecht zu vereinfachen, kommunale Entscheidungsfreiheit zu stärken und zügig mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Finanzminister Lars Klingbeil und Bundesbauministerin Verena Hubertz (beide SPD) präsentierten den Entwurf direkt auf einer Baustelle in Berlin – als Zeichen für konkretes Handeln. Die Bundesregierung erwartet durch die Maßnahmen eine jährliche Entlastung von über 2,5 Mrd. Euro für Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft.
Zentrale Elemente des Gesetzes:
- Bau-Turbo (§ 246e BauGB neu):
Kommunen können bis 31.12.2030 in bestimmten Gebieten von bauplanungsrechtlichen Vorgaben abweichen. Neue Wohnungen dürfen dann nach nur zwei Monaten geprüft und genehmigt werden – auch ohne Bebauungsplan. Dies gilt für Neubau, Umbau oder Umnutzung. - Nachverdichtung erleichtert (§ 31 Abs. 3 BauGB):
Auch im Geltungsbereich eines Bebauungsplans darf künftig mehr Wohnbebauung realisiert werden – z. B. durch Aufstockung, Bauen in zweiter Reihe oder Anbauten. - Wohnbau im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Abs. 3b BauGB):
Dort können künftig auch Gebäude entstehen, die sich nicht exakt in die Umgebung einfügen – ein Hebel für innerstädtischen Wohnraum. - Öffnung des Außenbereichs:
In eng begrenztem Umfang darf künftig auch am Siedlungsrand gebaut werden – vorausgesetzt, Umwelt- und Flächensparziele werden eingehalten. - Innovative Lösungen für lärmsensible Lagen:
Kommunen können beim Aufstellen von Bebauungsplänen flexibler mit Immissionsschutz umgehen, um auch in gemischten Quartieren (z. B. neben Gewerbe) neuen Wohnraum zu schaffen. - Verlängerung des Umwandlungsschutzes:
Mietwohnungen in angespannten Märkten dürfen auch weiterhin nicht einfach in Eigentumswohnungen umgewandelt werden – eine Schutzmaßnahme gegen Verdrängung. - Kommunale Selbstverwaltung gestärkt:
Die Entscheidungshoheit bleibt bei den Gemeinden. Sie wählen selbst, ob sie den Bau-Turbo einsetzen. Die Länder können weiterhin Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen und dadurch zusätzliche Instrumente wie Baugebote oder Vorkaufsrechte aktivieren.
Quelle: BMWSB